Erhöhung des Zuschusses für KOSIMA und PLUS

Antrag zu den Etatberatungen 2018 / 2019 vom 11.12. – 13.12.2017

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:

Die Psychologische Lesben- und Schwulenberatung PLUS e.V. und das Kompetenzzentrum für sexuell übertragbare Krankheiten KOSI.MA erhalten zukünftig folgende Erhöhung Ihrer Zuschüsse:

1. Der Zuschuss für KOSI.MA wird um 9.000 Euro erhöht. Damit wird ein monatlicher Testabend zu HIV finanziert.

2. Um das Angebot von queeren Jugendgruppen aufrecht erhalten zu können, wird ein jährlicher Zuschuss von 9.000 Euro für Honorar-, Personal- und Sachkosten für Organisation, Supervision und Durchführung von zwei Gruppen und ehrenamtlichen Jugendangeboten gezahlt.

3. Der Zuschuss für die Psychologische Beratungsstelle von PLUS wird um einen Verwaltungsanteil von 5.000,- € ergänzt, der Zuschuss (aktuell dann 55.000 Euro) wird wie bei den anderen Erziehungsberatungsstellen dynamisiert, in diesem Fall hilfsweise mit der jeweils geplanten Steigerung der städtischen Lohnkosten (aktuell 2,4%).

Begründung:

zu 1. Die bisherigen Kapazitäten für einen monatlichen Testabend zu HIV reichen nicht aus. Oft passiert es, dass Menschen, die anonym eine Testung vornehmen lassen wollen, wieder weggeschickt und auf den nächsten Testabend einen Monat später vertröstet werden müssen, da schon zu Beginn der Testung alle Termine ausgebucht sind. Hier müssen dringend zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden. Wenn die Stadt einen Testabend
finanziert, wird es KOSI.MA ermöglicht einen zweiten Testabend über Spenden und andere Förderung zu finanzieren, zumindest für jeden zweiten Monat kann dies dann sichergestellt werden, wie KOSI.MA erklärt hat.

zu 2. Die Arbeit der queeren Jugendgruppen konnte in der Vergangenheit über die psychologische Beratung mitfinanziert werden. Das ist mittlerweile nicht mehr möglich. Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich absehbar weiter an der Finanzierung von 2 Jugendgruppen. Für die anderen 2 Jugendgruppen gibt es allerdings keine Finanzierung. Um dieses Angebot aufrechterhalten zu können braucht es einen zusätzlichen Zuschuss.

zu 3. Die Arbeit der Psychologischen Beratungsstelle wurde seit dem Jahr 2006 durch einen Zuschuss unterstützt. Dieser wurde 2008 auf 50.000,- € erhöht. Dieser war bisher nicht dynamisiert und umfasste keinen Anteil für die dazugehörige Sekretariats- und Verwaltungsarbeit – anders als dies bei den sonstigen Erziehungsberatungsstellen der Fall ist. Hier wird der Zuschuss dementsprechend angepasst und PLUS bei dieser städtischen Pflichtaufgabe gleichgestellt. Entsprechend dem Verfahren bei den anderen Erziehungsberatungsstellen wird der Zuschuss dynamisiert.

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06. Dezember 2017
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