Ökostrom bei Stadtverwaltung und städtischen Tochterunternehmen

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 20.02.18

Anfrage:

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

1. Bezieht die Stadtverwaltung derzeit Ökostrom? Inwieweit wurde der Antrag A338/2007 umgesetzt?

2. Wird für die gesamte Stadtverwaltung Ökostrom bezogen oder nur für bestimmte
Teile?

3. Falls Teilbereiche vom Ökostrombezug ausgenommen sind, welche sind das?

4. Welche städtischen Tochterunternehmen und Eigenbetriebe beziehen Ökostrom?

5. Wird jeweils für das gesamte Unternehmen Ökostrom bezogen oder nur bestimmte Teile des Unternehmens? Falls Teilbereiche vom Ökostrombezug ausgenommen sind, welche sind das?

Begründung:

Mit der Klimaschutzkonzeption 2020 hat der Gemeinderat die lokale Reduktion der CO2-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent beschlossen. Da die Energiegewinnung stark an den Klimaschutz gekoppelt ist, kann hier massiver Einfluss auf den CO2 Ausstoß genommen werden. Umso wichtiger ist es also den Strom aus erneuerbaren Quellen zu produzieren und diese auch zu beziehen. Die Stadtverwaltung, sowie ihre Töchter und Eigenbetriebe sehen wir hier in besonderer Verantwortung. Der Strom in städtischen Töchtern und Eigenbetrieben muss folgerichtig auch aus regenerativen und nicht fossilen Energiequellen kommen. Dies muss die Stadt mit ihrer internen Energiepolitik umsetzen um auch ihrer Vorbildfunktion als Institution gerecht zu werden und ihren lokalen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Print Friendly, PDF & Email

15. Februar 2018
Kategorien: Anfragen 2018 | Schlagwörter: , |