Zuteilung der Schulsozialarbeit an Grundschulen und SBBZ

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 23.10.18

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

Bei der Überarbeitung der Regeln für die Zuteilung der Schulsozialarbeit an Schulen wird das Verfahren für die Zuteilung an Grundschulen und SBBZ geändert. Es wird nicht mehr nach dem Sozialraum verteilt, in dem die Schule liegt, sondern nach dem Kompositionsindex der Herkunft der Schüler*innen, wie er auch für weiterführende und berufliche Schulen angewendet wird. Schulen, die bereits Schulsozialarbeit haben, haben Bestandsschutz. Für Schulen, die eigentlich nach neuer Berechnung schon Schulsozialarbeit haben müssten, wird nach einer kurzfristigen Lösung gesucht, um Schulsozialarbeit kurzfristig dort zu installieren. Ggf. werden überplanmäßige Ausgaben beschlossen.

Begründung

Die Zuteilung der Schulsozialarbeit nach Sozialraum, in dem die Schule liegt, hat sich in Einzelfällen als zu ungenau herausgestellt.

Rheinau-Grundschule und Rheinau-Förderschule haben zum großen Teil Schüler*innen, deren kleinräumiger Bezirk eine schlechtere Voraussetzung mit sich bringt als es der Sozialraum des gesamten Stadtbezirks Rheinau besagt. Bei anderen Schulen könnte es genau umgekehrt sein, dass ein großer Teil der Schüler*innen aus besseren Bezirken kommen als es der Sozialraum des Stadtteils, in dem die Schule liegt, besagt. Hier sollte ein genaueres Zuteilungsverfahren gewählt werden.

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Ergebnis:

Mit der Vorlage 207/2019 hat der Gemeinderat auf seiner Sitzung am 28.05.19 beschlossen, die Schulsozialarbeit an weiteren sieben Schulen mit insgesamt 3,5 Vollkraftanteilen auszubauen. Dabei wurde auch, wie von uns beantragt, eine bedarfsorientierte Standortverstärkung unter Berücksichtigung der sozialraumtypologischen Gegebenheiten gewährleistet.

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23. Oktober 2018
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