Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen bei der Stadt Mannheim

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 04.12.18

Anfrage:

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

1. Haben sich die Beschäftigungsquoten von Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen bei der Stadtverwaltung und in städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben seit Sommer 2017 verändert? Wenn ja, in welchen Gesellschaften und in welcher Höhe haben sich die Quoten geändert?

2. Laut der mündlichen Antwort auf die Anfrage der GRÜNEN Fraktion A234/2017 vom 27.06.2017 wird die gesetzliche Beschäftigungsquote von Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen nicht in allen städtischen Gesellschaften erreicht. Werden unternehmensspezifische Konzepte zur Erhöhung der Beschäftigungsquote erstellt und umgesetzt? Falls nein: Warum nicht?

Begründung:

Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit betroffen. Daher ist es weiterhin umso wichtiger, dass die Stadt Mannheim und ihre Eigenbetriebe als öffentliche Arbeitgeber eine Vorbildfunktion einnehmen.
Die GRÜNE Fraktion möchte daher nochmals die aktuellen Quoten und Konzepte zur Förderung der Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen erfragen.

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Ergebnis:

In der Sitzung des Hauptausschusses am 29.01.19 beantwortete die Verwaltung die Anfrage so:
Es gibt keine zentrale Erfassung bei Beschäftigung in städt. Gesellschaften, Fragen müssten an den jeweiligen AR gestellt werden. Ende 2017 war die Quote in der Gesamtstadt bei 7,7% Schwerbehinderte, 9,8% bei Eigenbetrieben. Es gibt eine große Spannbreite bei den Eigenbetrieben zwischen NTM rd. 3% und Stadtentwässerung rd. 18%. Insgesamt wird Quote erfüllt, deshalb sieht die Verwaltung keinen Handlungsbedarf.

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04. Dezember 2018
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