Sanierung der Tunnelstraße („Suezkanal“) – Unterbrechung während der BUGA

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

1. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert mit der Bahn in Verhandlungen zu treten, wie eine Sanierung der Tunnelstraße („Suezkanal“) zeitlich ablaufen kann (z.B. mit einer Baustellenunterbrechung), ohne dass es während der Zeit der BUGA zu Lärm- oder Umweltbelastungen bzw. Verkehrsumleitungen im Bahnhofsbereich kommt. Die Stadtverwaltung berichtet dem Gemeinderat über das Ergebnis dieser Verhandlungen.

2. Die Stadtverwaltung berichtet dem Gemeinderat über den Sanierungsbedarf des stadteigenen Teils der Tunnelstraße („Suezkanal“). Die Bahn hat auf der BBR-Sitzung im Lindenhof einen dringenden Sanierungsbedarf auch des städtischen Teils der Tunnelstraße angemahnt.

3. Falls es dringenden Sanierungsbedarf am städtischen Teil der Tunnelstraße gibt, stellt die Stadt sicher, dass diese Baumaßnahmen zeitlich parallel zur Baustelle der Bahn stattfinden.

Begründung

Während der Zeit der BUGA kann keinesfalls eine lärmende Baustelle im unmittelbaren Bahnhofsumfeld die Besucherinnen empfangen.

Falls eine Sanierung des städtischen Teils des Tunnelstraße („Suezkanal“) ansteht, soll dieser zeitlich parallel zu den Arbeiten der Bahn stattfinden, um die Beeinträchtigungen für Bewohner*innen und Nutzer*innen möglichst gering zu halten.

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Ergebnis:

In der Informationsvorlage 218/2019 beantwortet die Verwaltung unsere Fragen zu den Auswirkungen der geplanten Bauprojekte der Bahn rund um den Suezkanal. Kurz zusammengefasst: der Mörtel bröckelt von der Decke, kein Geld für die Sanierung vorhanden, gesperrt wird er von 2022 bis 2024 auch, und wie das Bauvorhaben der Bahn mit den erhöhten Bahnkund*innen während der BUGA koordiniert werden kann ist auch noch unklar.

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05. Februar 2019
Kategorien: Allgemein |