Wohnungen für Wohnungslose

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

Die Stadt Mannheim mietet preiswerten Wohnraum an oder beauftragt die GBG mit der Zurverfügungstellung von solchen Wohnungen für wohnsitzlose Menschen. Ersatzweise werden Wohncontainer bereitgestellt. Die Wohnungen werden mit rechtmäßigen befristeten Mietverträgen und nicht im Rahmen von ungesichertem Ersatzwohnraum vergeben. Dabei dürfen Schufa-Einträge und ähnliches keine Rolle spielen. Die Betreuung soll durch vorrangig die freien Träger in Absprache mit der Stadt und im Sinne der Subsidiarität erfolgen.

Begründung:

Immer mehr Menschen verlieren Ihre Wohnungen aus verschiedensten Gründen, auch weil Mieten ansteigen und nach und nach unbezahlbar werden. Wohnen aber ist ein Menschenrecht und ohne Wohnsitz dreht sich die Spirale weiter nach unten. Den Umfang dieser, für diesen Zweck freizuhaltenden Wohneinheiten wird mit den Trägern, die derzeit Wohnsitzlose betreuen, und mit dem Fachbereich Soziales jährlich neu festgelegt. Die Wohneinheiten oder Wohncontainer sollten nicht geballt an einer Stelle, sondern im Stadtgebiet verteilt sein.

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Ergebnis:

In der Vorlage V 135/2019 informiert die Verwaltung zu den GRÜNEN Anträgen. Die Stadtverwaltung kann wenn Menschen von Obdachlosigkeit bedroht sind auf das Wohnungsangebot der GBG zurückgreifen. Eventuell vorhandene Schufa-Einträge stellen dabei kein Hindernis dar. Daher sieht die Verwaltung im Moment keine Notwendigkeit für das Anmieten zusätzlicher Wohnungen oder das Aufstellen von Wohncontainern. Auch eine Runden Tisch hält sie derzeit nicht für nötig, da bereits ein enger Austausch besteht.

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05. Februar 2019
Kategorien: Allgemein, Anträge 2019 |