Wartung von elektrischen Geräten an Schulen

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 09.04.19

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

1. Welche Qualifikation muss jemand haben, um fachlich und versicherungstechnisch korrekt die Prüfung von elektrischen Geräten an Schulen vorzunehmen? Wie oft müssen diese Prüfungen vorgenommen werden?

2. Haben alle Mannheimer Schulhausmeister*innen diese Qualifikation?

3. Wenn nein, ist geplant alle Hausmeister*innen entsprechend fortzubilden oder die Prüfung zukünftig extern zu vergeben?

4. Was passiert, wenn es aufgrund mangelhafter Prüfung eines nicht angemessen qualifizierten Hausmeisters zu einem Unfall kommt? Wer haftet dann? Die Hausmeister*innen? Die BBS? Die Stadt?

5. Was würde es kosten wie in Heidelberg die elektrischen Geräte extern prüfen zu lassen? Wer müsste für diese Kosten aufkommen, Stadt oder BBS?

Begründung:

An den Mannheimer Schulen warten und prüfen die Hausmeister*innen die elektrischen
Geräte. Diese Prüfung ist verpflichtend vorgeschrieben. Die Stadt Heidelberg wiederum vergibt diese Prüfung an Elektromeister*innen, da die Hausmeister*innen dafür im Regelfall nicht qualifiziert sind.

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Ergebnis:

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Bildungsausschusses am 23.05.19 vorgetragen, dass Hausmeister die elektrischen Geräte an Schulen warten. Insgesamt gibt es an Mannheimer Schulen über 30.000 bewegliche Geräte. Die Hausmeister werden fachlich eingewiesen und sind ggf. rechtlich geschützt, falls Fehler passieren.

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19. März 2019
Kategorien: Anfragen 2019 | Schlagwörter: , |