Artenschutz an öffentlichen Gebäuden: Lebensräume für Gebäudebrüter und Fledermäuse

Vogel vor Vogelhaus

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 09.04.19

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Stadt Mannheim und ihre Gesellschaften prüfen bei allen Modernisierungs-, Wärmedämm- bzw. Neubaumaßnahmen im eigenen Gebäudebestand in Absprache und Beratung mit der Unteren Naturschutzbehörde, ob und wie Nistplätze für gebäudebrütende Vögel und Fledermäuse eingerichtet werden können.
  2. Bei großen Glasfronten soll vorrangig Vogelschutzglas eingebaut werden.
  3. Hierbei soll es durch die Maßnahmen zu keiner Einschränkung der Funktionalität des Gebäudes oder zu zeitlichen Verzögerungen im Bau kommen.

Begründung:

Naturschutz in und an Gebäuden gehört bislang bei der Stadtsanierung und bei Neubauprojekten eher noch zu den Randthemen. In der allgemein üblichen Praxis der Gebäudesanierung werden verwitterte oder fehlende Mauersteine ersetzt und offene Fugen vollständig verstrichen, Ziel ist eine makellose Fassade.

Einige Fledermaus- und Vogelarten haben sich jedoch als Kulturfolger dem Menschen angeschlossen und sind auf Lücken in Gebäuden angewiesen. Städtische Gebäude sind für sie nichts anderes als eine „Felslandschaft“ mit Spalten, Simsen und Ritzen. Durch Sanierungen und den modernen Gebäudebau sind die Nistplatzangebote stark rückläufig und die Bestandszahlen von Arten wie Mauersegler, Haussperling und Zwergfledermaus nehmen stark ab. Inzwischen stehen selbst ehemalige Allerweltsarten wie der Haussperling auf der Vorwarnstufe der Roten Liste.

Auch werden großflächige Glasfronten von vielen Vögeln schlecht wahrgenommen, immer wieder verenden sie nach einmal Aufprall gegen die Scheiben. Mittlerweile gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Glasscheiben mit Piktogrammen für die Vögel erkennbar zu machen. Beim Bau des Marchivums kamen diese beispielsweise zum Einsatz.

Das Thema Animal-Aided Design (AAD), die Bedürfnisse von Tieren schon im Planungsprozess zu berücksichtigen und als kreativen Entwurfsbaustein zu nutzen, wird bundesweit in diversen Ansätzen verfolgt. Die GBG hat in den letzten Jahren, nach intensiven Bemühungen des NABU Mannheim bei verschiedenen Projekten Vogelnistkästen bei Sanierung und Neubau angebracht. Diese erfolgreichen Maß-nahmen sollen auf weitere städtische Baumaßnahmen ausgeweitet werden.

Durch Nistkästen und Fledermausquartiere – entweder außen an der Fassade angebracht oder integriert in die Dämmung – lassen sich recht einfach Brut- und Lebensstätten erhalten, ersetzen und neue schaffen. Hierfür gibt es inzwischen auch optisch gute Lösungen. Werden diese Maßnahmen im Zuge von Sanierungen rechtzeitig eingeplant, können sie mit wenig Aufwand umgesetzt werden und so die Bestände der dort nistenden Arten stabilisiert werden. Zusätzlich bieten die Nistangebote insbesondere an Bildungseinrichtungen gute Beobachtungsmöglichkeiten und erfüllen somit gleichzeitig einen Bildungsauftrag.

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02. April 2019
Kategorien: Anträge 2019 | Schlagwörter: , |