Neckaruferbebauung Nord

Blick von der Kurpfalzbrücke auf die Neckaruferbebauung Nord

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 09.04.19

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

  1. Was beinhalten die Verträge/der Vertrag der Stadt mit der Eigentümergesellschaft aus den Terrassenhäusern? Übergibt die Stadt Verpflichtungen an den Verein gegen Ausgleichszahlungen? Wenn ja, wofür und in welcher Höhe?
  2. Ist es richtig, dass die Stadt den Eigentümer*innen einen Gemeinschaftsraum in der Neckarpromenade 32 finanziert? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? Ist dieser für öffentliche Nutzungen vorgesehen?

Begründung:

Die Neckaruferbebauung Nord hat eine ganz eigene Geschichte, die bis heute Auswirkungen auf die Besitzverhältnisse und das Zusammenleben in diesem Bereich haben. Einerseits gibt es die sogenannten Terrassenhäuser, die sich im Eigentum befinden, und die durch einen eigenen Verein vertreten werden. Andererseits gibt es die Hochhäuser, die alle der Grand City Properties gehören, die vermietet sind und deren Mieter*innen auch durch einen eigenen Verein vertreten werden. Es gibt verschiedene Probleme im Bereich der Gemeinschaftsflächen, deren Lösung teilweise auch durch unklare Besitzverhältnisse erschwert wird. Seit einiger Zeit gibt es scheinbar eine Vereinbarung zwischen dem Verein, der die Interessen der Eigentümer*innen der Terrassenhäuser vertritt, und der Stadt Mannheim.

Für den Gemeinderat wäre es im Hinblick auf die schwierige Situation wichtig zu wissen, welche Vereinbarungen mit dem Verein geschlossen wurden und welche Leistungen von der Stadt gegenüber dem Verein bzw. den Eigentümer*innen der Terrassenhäuser erbracht werden.

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04. April 2019
Kategorien: Anfragen 2019 | Schlagwörter: |