Mieten-Kappungsgrenze auf 10% für Mannheim

Wohnungsschlüssel auf Handfläche

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 28.05.19

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

Die Stadt Mannheim setzt sich mit dem Land Baden-Württemberg in Verbindung um bei der Neueinrichtung der Mieten-Kappungsgrenze für Baden-Württemberg auch Mannheim mit aufzunehmen und empfiehlt für die nächsten fünf Jahre eine Kappungsgrenze von 10% einzurichten.

Begründung:

Die Mieten-Kappungsgrenze ist bundesweit auf 20% Erhöhung innerhalb von drei Jahren, bei Bestandsmieten bis zur Miete die über den Mietspiegel bestimmt werden kann, festgelegt. Derzeit ist diese Kappungsgrenze durch das Land Baden-Württemberg für eine Auswahl von Städten auf 15% begrenzt. Der Druck auf dem Mietmarkt, auch in Mannheim, erfordert hier eine deutlich stärkere Begrenzung.

Hier der Link zur Kappungsgrenze-Verordnung Baden-Württemberg die noch bis zum 30. Juni 2020 gilt und neu aufgestellt werden muss:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=KappGrV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-KappGrVBWrahmen

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30. April 2019
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