Ablehnung von Mietinteressent*innen

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 23.07.19

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

1. Wie verfährt die GBG mit Mietinteressent*innen, bei denen eine Überschuldung, Mietschulden oder zu geringem Einkommen (Miete würde mehr als 30 % des Einkommens betragen) vorliegt?

2. Welche Gründe führen zum Abweisen eines Mietinteressent*innen?

3. Wie viele Mietinteressent*innen wurden in den letzten Jahren wegen folgender Gründe bei der GBG jährlich abgelehnt?

a. wegen negativer Schufa-Einträge
b. wegen fehlender oder negativer Mietschuldenbefreiung
c. weil das Einkommen zu niedrig war, um die von der GBG aufgestellte Richtlinie zu erfüllen, dass die Mietkosten nicht 30 % des Einkommens übersteigen dürfen?
d. Wie viele Hartz-IV-Bezieher*innen (inklusive Aufstocker*innen), Wohngeldbezieher*innen, Rentner*innen mit zu niedriger Rente, Alleinerziehende und Arbeitssuchende wurden von der GBG pro Jahr zurückgewiesen?

4. Seit wann wird eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von Mietinteressent*innen verlangt?

5. Seit wann werden Schufa-Auskünfte von Mietinteressent*innen verlangt?

Begründung

Die gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft ist für Mieter, die überschuldet sind, für Geringverdiener und weitere Menschen in schwierigen oder prekären Lebenssituationen eine der letzten möglichen Anlaufstellen bevor Wohnungslosigkeit eintritt.
Die Gründe, die zur Obdachlosigkeit führen sind vielfältig. So können Überschuldung, Arbeitslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit, Trennung, Mieterhöhung, Mietschulden und eine zu niedrige Rente oder ein zu niedriges Einkommen zu Obdachlosigkeit führen.
Die Aufgabe der gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft ist es, genau diese Menschen vor Obdachlosigkeit zu schützen, die auf dem normalen Wohnungsmarkt keine Wohnungen mehr finden können.

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Ergebnis aus der Sitzung des Hauptausschusses am 17.09.19:

Es gibt bei der GBG keine Richtlinie, dass nur vermietet werden dürfe, wenn die Miete 30% des Netto-Einkommens nicht überschreitet. Grundsätzlich gibt es eine Kooperationsvereinbarung zwischen GBG und Stadt Mannheim. Dabei geht es um benachteiligte Gruppen. Der Gemeinderat bekommt regelmäßig einen Bericht zum Wohnraummonitoring. Berücksichtigt werden bei Vermietungen anlassbezogen das Verhalten des Mieters (erhebliche Störungen) und Mietschulden bei der GBG. SCHUFA-Auskünfte werden seit mehr als 20 Jahren bei Vorliegen einer Zustimmungserklärung abgerufen. Eine Statistik für abgelehnte SBG II-Bezieher*innen / Aufstocker*innen / Renter*innen mit zu geringer Miete / Alleinerziehende usw. gibt es nicht. Die Wohnungsvergabe erfolgt nach einem zertifizierten Vergabeverfahren. Die GBG ist kein gemeinnütziges Wohnungsbauunternehmen mehr weil es diese seit 1991 nicht mehr gibt. Für weitere Fragen insbesondere zur Größenordnung von Ablehnungen bzw. der Zu- oder Abnahme verweist der Oberbürgermeister auf den Aufsichtsrat.

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22. Juli 2019
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