Etat 2020/21: Förderrichtlinien für die gesamte Jugendarbeit neu erarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:

Aufbauend auf den beschlossenen neuen Förderrichtlinien für Einrichtungen der Jugendarbeit/ Jugendtreffs werden Förderrichtlinien für alle anderen Bereiche der Jugendarbeit in freier Trägerschaft gemeinsam mit den Trägern im Rahmen der AG §78 erarbeitet und angepasst.

Begründung:

Mit dem Beschluss V695/2019 kann nun ab 2020 eine transparente, gerechte und nachhaltig-dynamisierte Förderrichtlinie für Einrichtungen der Jugendarbeit/ Jugendtreffs eingeführt und umgesetzt werden. Dieses modulare System sehen wir als sehr gute Grundlage für die Erarbeitung und Anpassung von Förderrichtlinien in allen anderen Bereichen der Jugendarbeit in freier Trägerschaft an, um dieses dann vor den Etatberatungen 2022/23 beschließen zu können und damit für die gesamte Jugendarbeit in freier Trägerschaft über eine transparente, gerechte und nachhaltig-dynamisierte Fördersystematik zu verfügen.

********************************

Ergebnis:

Grundsätzlich wird die Dynamisierung der Zuschüsse seitens der Fachverwaltung lt. einer Stellungnahme im letzten Jugendhilfeausschuss (JHA) am 11.02.20 eindeutig befürwortet. Das Dezernat wird als erstes den Bereich der Jugendarbeit angehen. Die Fördersystematik der freien Träger im Kitabereich unter besonderer Berücksichtigung der Belange der kleinen freien Träger soll bis Ende des Jahres bearbeitet werden und dann mit einer Beschlussvorlage in den Ausschuss kommen.

Print Friendly, PDF & Email

12. Dezember 2019
Kategorien: Anträge 2019 | Schlagwörter: , |