Etat 2020/21: Institutionelle bzw. feste Förderungen Kulturszene

Tanzende Menschen

Der Gemeinderat beschließt:

Die Institutionen der Freien Kulturszene werden mit institutioneller Förderung wie folgt jährlich unterstützt. Jede Institution soll ihren eigenen Haushaltstitel erhalten. Mietfreie Überlassungen sind hierbei nicht gemeint und nicht gelistet.

Die Verteilung auf die einzelnen Institutionen erfolgt wie in der Begründung aufgelistet.

Begründung:

Im Leitbild 2030 für Mannheims Politik und Entscheidungen findet sich unter Punkt 1:
Die soziale und kulturelle Teilhabe, das gesellschaftliche Miteinander und lebenslanges Lernen.

Um diesen Anspruch gerecht zu werden, muss die Kulturszene auskömmlich finanziert werden. Dabei geht es zukünftig auch darum, Teuerungen und Lohnerhöhungen zu berücksichtigen und damit die Förderungen zu dynamisieren. Die Teilhabe an der Kultur hat dabei ebenso Bedeutung wie der Umstand, dass die in der Kultur arbeitenden Menschen oft mit einem extrem geringen Einkommen auskommen müssen, obwohl sie einen bedeutenden Beitrag für dieses Ziel im Leitbild leisten. Wir wollen aber auch nach und nach bisher als Projekte finanzierte Aktivitäten, die sich bereits etabliert haben, in die institutionelle Förderungen aufnehmen und damit für die Aktiven diese Projekte berechen- und planbar machen.

Die genaue Verteilung auf die einzelnen Institutionen finden Sie hier: Institutionelle bzw. fest Förderungen Kulturszene

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Ergebnis aus der Sitzungs des Gemeinderats am 28.07.2020:

Die neuen Kulturförderrichtlinien wurden maßgeblich von uns beeinflusst und überarbeitet. Erstmals ist eine Livemusikförderung in die neuen Richtlinien eingeflossen. Darüber hinaus kann man nun z.B. kleinere Projekte bis zu 80% und bis zu 5.000 Euro auch außerhalb der üblichen Fristen beantragen. Auch die Abrechnung dieser kleineren Projekte wird vereinfacht. Die neuen Richtlinien und Antragsformulare sind demnächst hier zu finden.

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12. Dezember 2019
Kategorien: Anträge 2019 | Schlagwörter: , |