Etat 2020/21: Klimaoffensive: Mehrweg statt Einweg

Der Gemeinderat beschließt:

Die Stadt Mannheim erhebt ab der 2. Jahreshälfte 2020 eine Satzung über eine Verpackungssteuer. In dieser Satzung soll geregelt werden, dass Geschäfte, Cafés und Imbissbuden diese Steuer auf Einwegverpackungen von Speisen und Getränken bezahlen, die zum Verzehr unterwegs bestimmt sind.

Begründung:

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit §§ 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) erhebt die Stadt Mannheim eine Satzung über eine Verpackungssteuer und legt darin die Details fest. In dieser Verpackungssteuersatzung soll u.a. auch der Geltungsumfang geregelt werden und welche Befreiungen möglich sind.

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Ergebnis aus der Sitzung des Gemeinderats am 06.10.2020:

Mit einer Beschlussvorlage nimmt die Verwaltung unseren Antrag zur Kenntnis und will alsbald eine Prüfung der rechtlichen Grundlagen für eine Verpackungssteuer in Mannheim prüfen. Dazu wird es ein Rechtsgutachten geben. Die vollständige Vorlage der Verwaltung gibt es hier.

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12. Dezember 2019
Kategorien: Anträge 2019 | Schlagwörter: , |