Etat 2020/21: Sicherstellung der rechtlichen Betreuung des SKF

Der Gemeinderat beschließt:

Erhöhung der Zuschüsse für den Sozialdienst katholischer Frauen um 9.400 Euro.

Begründung:

Die Erhöhung des Zuschusses ist erforderlich um die rechtliche Betreuung des Sozialdienstes Katholischer Frauen (SKF) auch weiterhin in bewährter Qualität sicherzustellen. Der SKF nimmt. mit hoher ehrenamtlicher Unterstützung, die rechtliche Betreuung v.a. von psychisch kranken Menschen, die ihre Angelegenheiten nur noch teilweise oder gar nicht mehr selbst regeln können, wahr. Da die rechtliche Betreuung v.a. von psychisch kranken Menschen zeitlich sehr aufwändig ist, entsteht der beantragte Mehrbedarf.

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12. Dezember 2019
Kategorien: Anträge 2019 | Schlagwörter: , |