Freie Fahrt für Feuerwehr-, Sicherheits- und Krankenfahrzeuge

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Verwaltung benennt die Gefahrstellen im Stadt- und Straßenraum, bei denen die ungehinderte Durchfahrt von Feuerwehr-, Sicherheits- und Krankenfahrten gefährdet ist.
  2. Die Verwaltung erarbeitet ein Maßnahmenpaket mit dem sichergestellt wird, dass die schnellstmöglichen Anfahrten an diesen Gefahrenstellen gewährleistet werden.

Begründung:

Immer öfter finden sich überall in der Stadt zugeparkte Ecken und beidseitig, meist unberechtigt halbseitig auf Gehwegen parkende Fahrzeuge. Daraus entstehen überall in der Stadt Situationen, die es im Notfall Feuerwehr-, Sicherheits- und Krankenfahrten unmöglich oder nur mit zeitlicher Verzögerung möglich machen, rechtzeitig an eine Einsatzstelle zu kommen. Bei derartigen Einsätzen kommt es oft auf Minuten an, und das Abschleppen o.ä. dauert zu lange. Daher ist die Frage, wie z.B. durch bauliche Maßnahmen die Durchfahrt für solche Fahrten gewährleistet wird.

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11. Februar 2020
Kategorien: Anträge 2020 |