Zeitliche Befristung der Übertragung von Befugnissen an den Oberbürgermeister sowie Information der Mitglieder des AUT

Der Gemeinderat beschließt:

1. Die Vorlage 171/2020 „Maßnahmen der Stadt Mannheim zur Bewältigung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie“ wird so abgeändert, dass die Übertragung der Befugnisse des Hauptausschusses und des Ausschusses für Umwelt und Technik an den Oberbürgermeister mit einem konkreten Enddatum befristet wird. Konkret könnte hier beispielsweise das Datum der nächsten Gemeinderatssitzung, die Wiederaufnahme des Betriebs von Schulen und Kitas (entsprechend §1 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg) oder die Aufhebung des „Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen“ (entsprechend §3 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg) genannt werden.

2. Neben dem Hauptausschuss wird auch der Ausschuss für Umwelt und Technik im Nachgang über alle Entscheidungen schriftlich informiert, die der Oberbürgermeister im Rahmen der Übertragung der Befugnisse trifft.

Begründung:

zu 1.) Eine zeitliche Befristung ohne konkretes Enddatum macht keinen Sinn. Ein Verweis auf die Möglichkeit des Gemeinderats, die Entscheidung zu widerrufen, gibt nur die Gesetzeslage wieder. Auch wenn noch kein konkretes Datum für ein Ende der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie benannt werden kann ist eine Verknüpfung mit absehbaren Ereignissen (nächste Sitzung des Gemeinderats, Aufhebung von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie) möglich und sinnvoll.

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Ergebnis aus der Sitzung des Gemeinderats am 02.04.2020:

Unseren Antragspunkten wurde zugestimmt, die zeitliche Befristung der Sonderbefugnisse des Oberbürgermeisters wurde auf den 15.06.2020 beschlossen.

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02. April 2020
Kategorien: Anträge 2020 | Schlagwörter: |