Unterstützung von Frauen und Kindern in Not

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 28.04.2020

Der Gemeinderat beschließt:

1) Frauen und Kinder die von häuslicher Gewalt betroffen sind:

1.1 Die Stadtverwaltung stellt die notwendigen Mittel bereit, um Frauen und Kindern in prekären Situationen zu unterstützen. Mit diesen Mitteln sollen Unterkunftskosten, Hygieneartikel, Lebensmittel und die Versorgungsmittel für Kinder finanziert werden. Die Mittel müssen einfach und barrierefrei zu beantragen sein.

1.2 Im Fachausschuss wird über die bisherige Höhe der Mittel im entsprechenden Hilfstopf und über deren Verwendung informiert. Wie wurden Gelder ausgegeben? Wer hatte dazu Zugang und konnte von diesem Angebot Gebrauch machen?

1.3 Zukünftig wird dem Gemeinderat regelmäßig über die Verwendung der Gelder, sowie über die Situation der Frauen und Kinder in Not gemeinsam mit der Polizei berichtet.

1.4 Die Erreichbarkeit des Beratungstelefons für Frauen und Mädchen, die von sexuellem Missbrauch betroffen sind, wird zeitlich ausgeweitet.

1.5 Müssen Frauen und Kinder aufgrund von Platzmangeln vorübergehend an einem anderen Ort untergebracht werden, so müssen die unter 1.1. genannten Kosten im Nachgang zeitnah erstattet werden.

1.6 Es werden Möglichkeiten erarbeitet um den Zugang zu den betroffenen Frauen und Kindern zu ermöglichen, insbesondere in den Stadtteilen mit den Sozialraumtyp 4 und 5.

2) Unterkunft von Frauen und Kindern in prekären Situationen:

1. Die Verwaltung erläutert, warum die Plätze im Heckertstift um vier Plätze reduziert worden sind.

2. Wie viele Plätze stehen im Frauenhaus zur Verfügung? Wurden aufgrund von Mitarbeiter*innen, die zur Risikogruppe gehören oder aufgrund der Kinderbetreuung nicht arbeite können, Plätze reduziert?

3. Die GBG stellt vorübergehende Schutzwohnungen zur Verfügung.

4. In der Jugendherberge wird geprüft, obfür Frauen und Kinder, die neu ins Frauenhaus aufgenommen werden sollen, bei denen aber eine 14 tägige Quarantäne angeordnet ist getrennte zusätzliche Plätzen eingerichtet werden können. So kann Infektionen innerhalb der Frauenhäuser durch Neuzugänge entgegengewirkt werden.

3) Frauenhäuser, Hilfs-und Beratungseinrichtungen

1. Die Stadtverwaltung fragt gezielt nach, welche zusätzlichen Bedarfe aufgrund der Auswirkungen der Corona Pandemie derzeit bestehen und fügt diese in das Hilfspaket ein.

2. Gemeinsam mit den Hilfs-und Beratungseinrichtungen wird eine Evaluation zu den bisherigen Maßnahmen erstellt und daraus resultierende Handlungsempfehlungen erarbeitet.

3. Diese Angebote sollen über die Corona Pandemie hinaus ausgerichtet werden.

4) Frauen in der Prostitution

1. Gemeinsam mit Amalie werden weitere Möglichkeiten erarbeitet, um den Zugang zu Frauen in Prostitution und ihren Kindern auch während der Corona-Krise zu ermöglichen und ihren Gesundheitszustand zu verbessern.

5) Kinder und Jugendliche

1. Dem Gemeinderat wird berichtet, wie sich die Situation von Kindern und Jugendliche in schwierigen familiären Verhältnissen derzeit darstellt und wie die zuständigen Helfer*innen diese Kinder und Jugendliche trotz der Infektionsschutzmaßnahmen erreichen, bzw. über welche Wege sich Kinder und Jugendliche, die von Gewalt und Missbrauch betroffen sind derzeit Hilfe holen können.

2. Dem Gemeinderat wird berichtet, ob die aktuell verfügbaren Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung, der Hilfsorganisationen und Träger und der Kinderbeauftragten derzeit greifen, bzw. wo und wie diese Maßnahmen ggf. temporär angepasst werden müssen.

Begründung:

Die Situation von Frauen und Kindern, die von häuslicher Gewalt und Missbrauch betroffen sind, hat sich durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie noch weiter verschlechtert. Die Opfer sind nun in vielen Fällen in häuslichen Situationen den Tätern noch schutzloser ausgeliefert, sie können sich nur schwer unbeobachtet an Hilfsstellen wenden. Auch ist umgekehrt der Zugang zu möglichen Opfern von Gewalt und Missbrauch für die Helfer*innen durch Infektionsschutzmaßnahmen erschwert. Eine stark erhöhte Dunkelziffer ist zu befürchten.

Rückmeldungen aus den Kreisen professioneller Helfer*innen zeigen, dass in der Koordination der Hilfen Verbesserungsbedarf besteht und bei der Abrufung der zur Verfügung stehenden Gelder für Frauen in Notlagen zu lange Wartezeiten herrschen. Gerade bei der Abwicklung der für die Sicherheit von Gewaltopfern notwendigen Kosten (z.B. für die vorübergehende Schutzwohnung oder Unterkunft) gibt es zu lange Wartezeiten. Eine Übernahme der Kosten durch die Betroffenen selbst, ist abzulehnen. Gerade in der jetzigen Situation aber auch für die Zukunft braucht es zügige und gute Lösungen, gerade auch um in Schutzeinrichtungen die notwendige Anzahl ein Plätzen gewährleisten zu können.

Durch die Corona Verordnung sind Bordelle geschlossen, doch das Geschäft mit der Prostitution geht weiter. Es ist zu vermuten, dass die Frauen derzeit unter noch schlimmeren Bedingungen „arbeiten“ und einem noch höheren Gesundheits-und Sicherheitsrisiko ausgesetzt sind, als zuvor. Leider sind die Frauen derzeit für Sozialarbeiter*innen und die Beratungseinrichtungen kaum mehr zu erreichen.

Prostituierten steht zwar laut dem Bundesprogramm rechtlich ein Zuschuss zu und sie Leistungen nach SGBII Beiträge erhalten, doch die meisten dieser Frauen besitzen nicht mal ein eigenes Konto. Ob diese finanziellen Hilfen bei den Frauen ankommen, ist daher fraglich.

Kinder und Jugendliche in prekären Situationen sind in der aktuellen Lage oft vollkommen auf das familiäre Umfeld zurück geworfen. Weder Schulen, Horte, Kindertageseinrichtungen, Freizeiteinrichtungen oder auch einfach die Großeltern stehen als Zuflucht und Unterstützung zur Verfügung. Sie müssen erreicht werden, bzw. müssen Möglichkeiten geschaffen werden, die diese Kinder und Jugendlichen nutzen können, um auf Notlagen aufmerksam zu machen.

Die dargestellten Fälle eint, dass es um Menschen geht, die nicht im Mittelpunkt der Gesellschaft stehen und deren ohnehin schwierige Situation sich durch die aktuelle Krise weiter verschlechtert hat. Darum gilt es nun umgehend bereits existierende Hilfsangebote und Mittel aufzustocken. Diese Maßnahmen müssen nach einer bestimmten Zeit evaluiert und ggf. erneut angepasst werden.

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Ergebnis:

Die Verwaltung hat unseren Antrag weitreichend umgesetzt, stellt notwendige Mittel bereit, um Frauen und Kindern in prekären Situationen Unterstützung zukommen zu lassen. Die vollständige, ausführliche Informationsvorlage gibt es hier.

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28. April 2020
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