Wohnungspolitik für Menschen

Zweckentfremdung von Wohnraum stoppen

Corona hat vieles stillgelegt, allerdings nicht das Steigen der Mietpreise und den Mangel an Wohnraum. Seit der Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts zum 31.12.1989 durch die schwarz-gelbe Regierung wurde der soziale Wohnungsbau weitgehend dem freien Markt und den Spekulationen überlassen. Zunehmend landete viel Geld im Wohnungsbau, allerdings eher um Profite zu machen als für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.

Das führte immer weiter zu einem Mangel, den nun viele Wohnungssuchende schmerzlich spüren. Eine bezahlbare Wohnung in Mannheim zu finden ist mittlerweile beinahe wie ein Sechser beim Lotto spielen. Und dies, obwohl wir, anders als viele andere Städte, noch immer die GBG als städtische Wohnungsbaugesellschaft haben und keine Wohnungen aus deren Bestand verkauft haben. Auch andere Wohnungsgenossenschaften sind auf dem Mannheimer Wohnungsmarkt sozial engagiert.

Mittlerweile hat auch die GBG die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum wieder zur obersten Priorität gemacht und ist entsprechend aktiv. Der nötige Wohnraum bis 7,50 Euro je Quadratmeter entsteht aber nicht von heute auf morgen. Auch wenn nun endlich wieder Fördermittel zur Verfügung stehen, Konversionsgelände bebaut und manchmal leider auch der letzte wertvolle Freiraum zugunsten von Wohnraum zugebaut wird, ist es noch ein weiter Weg bis die Umsetzung des städtischen 12-Punkte-Wohnungsbauprogramm spürbar wird.

Erschwerend für die Situation am Wohnungsmarkt kommt seit einigen Jahren die Zweckentfremdung von Wohnraum dazu. Seit Ende 2013 lieg in Baden-Württemberg das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) vor. Es dient der Bekämpfung von örtlichem Wohnraummangel und gibt den Gemeinden die Möglichkeit, durch eine Satzung ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum festzulegen, soweit der Wohnraummangel nicht in absehbarer Zeit durch andere Maßnahmen beseitigt werden kann. Mit der nun endlich erfolgten Aufnahme Mannheims in die Reihe der Städte, die von diesem Mangel betroffen sind, liegt nun auch die letzte Voraussetzung vor um neben der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze (max. 15 statt 20 % gesamte Erhöhung bei Bestandsmieten in 3 Jahren) auch eine Zweckentfremdungssatzung aufzulegen.

Über Plattformen wie z.B. Airbnb werden Wohnungen ähnlich wie Hotelzimmer zu Übernachtungspreise von 30 bis 150 Euro angeboten. Mittlerweile sind dies mehrere hundert Wohnungen im Mannheimer Stadtraum. Oft wird dies auch ohne gewerbliche Anmeldung und über das ganze Jahr getan. Dies verknappt zusätzlich dringend benötigten Wohnraum und muss dringend abgestellt werden. Wohnen ist ein Menschenrecht, und dafür setzen wir uns weiterhin ein.

Stadtrat Gerhard Fontagnier, wohnungspolitischer Sprecher GRÜNE Gemeinderatsfraktion Mannheim

Wir machen Wohnungspolitik für Menschen, nicht für Miethaie!

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15. Oktober 2020
Kategorien: Allgemein, Amtsblatt-Artikel | Schlagwörter: |