Radonbelastung in Innenräumen in Mannheim

Radonbelastung in inenräumen Mannheim

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderates am 22.04.2021

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

  • Hat sich die Stadt Mannheim bisher mit dem Thema Radonbelastung in Innenräumen auseinandergesetzt?
  • Gibt es bekannte Radon-Hotspots in Mannheim?
  • Wurde bzw. wird bei städtischen Dienstgebäuden eine Messung durchgeführt?
  • Gibt es in Mannheim einen städtischen Ansprechpartner für Bürger*innen, die Unterstützung in diesem Bereich benötigen?

Begründung:

Radon ist ein natürliches radioaktives Gas, welches im Boden und im Gestein entsteht und überall vorkommt. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass das Lungenkrebsrisiko durch Radon höher ist als bisher angenommen. In der freien Umgebung verdünnt sich Radon in der Luft. Wenn es durch undichtes Mauerwerk von Kellern in Gebäude eindringt, kann es sich dort jedoch ansammeln und der Gesundheit schaden. Radon in Gebäuden ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.

Aus diesem Grund legt das Strahlenschutzgesetz einen Referenzwert von 300 Becquerel Radon pro Kubikmeter Luft in Innenräumen fest. Die Einheit Becquerel steht für die Menge des radioaktiven Gases. Wird dieser Wert überschritten, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Radonexposition zu verringern. Eine wirksame Sofortmaßnahme ist es, regelmäßig zu lüften. Bei einer starken Exposition kann es aber auch notwendig sein, den Keller abzudichten oder ein Lüftungssystem zu installieren. Neubauten sollen von vornherein mit Radonschutzmaßnahmen ausgestattet werden.

Um die Situation vor Ort zu erfassen, sind amtlich anerkannte Messungen mit sogenannten Radonexposimetern erforderlich. Durchgeführt werden sie üblicherweise im Keller und Erdgeschoss. Eine repräsentative Messung dauert 12 Monate, da der Wert aufgrund vieler Einflüsse stark schwankt. Arbeitsplätze, an denen der Referenzwert trotz Schutzmaßnahmen

überschritten wird, müssen seit dem 31. Dezember 2018 bei der Strahlenschutzbehörde angemeldet werden. Für Privatpersonen sieht das Gesetz keine Messverpflichtung vor, eine erhöhte Radonkonzentration kann aber nur messtechnisch nachgewiesen werden. Der Schutz vor Radon beginnt bei regelmäßigem Lüften. Bei stark erhöhten Radonwerten hilft etwa eine Lüftungsanlage oder das Abdichten von Eindringpfaden.

Beim Bau von neuen Gebäuden ist es sinnvoll, den Schutz vor Radon von Anfang an mitzudenken.

Falls in Mannheim keine Erfahrungswerte vorliegen könnte z.B. mit der Stadt Heidenheim Kontakt aufgenommen werden, um deren Vorgehensweise zur Untersuchung von Radonbelastung in Erfahrung zu bringen. Nach Informationen aus Heidenheim könnten mittels eines Radonmessgeräts (ca. 350 € Anschaffungskosten) die relevanten Räume der zu ermittelten Gebäude auf eine Belastung hin gemessen werden. Dies stellt eine Kurzzeitmessung dar, die nur zur ersten Einschätzung dient. Anschließend kann das Ergebnis mittels einer Bekanntgabe dem Gemeinderat mitgeteilt werden. Die mit einer erhöhten Radonbelastung betroffenen Gebäude können dann in einem zweiten Schritt einer aussagekräftigen Langzeitmessung unterzogen werden.

Ergebnis:

In der Informationsvorlage V408/2021 beantwortet die Stadtverwaltung unsere Fragen zur aktuellen Radonbelastung in den öffentlichen Räumen. Von der Abteilung 67.3 (Umwelt-und Arbeitsschutz sowie Immissionsschutz) wurden die Gesamtthematik und die auf Bundes-und Landesebene stattfindenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Radonproblematik intensiv verfolgt. Allerdings kam man aufgrund der geologischen Gegebenheiten im Stadtgebiet Mannheims (Sedimente im Untergrund) früh zu der Einschätzung, dass die Region von der Problematik nicht nennenswert berührt ist.

Kontakt: Chris Rihm

Weitere Links:

https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/karten/innenraeume.html
https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/regelungen/regelungen_node.html;jsessionid=2EA34928DB16D91FB4BF7A51D1E415AA.2_cid339

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31. März 2021
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