Geschwindigkeitsbeschränkungen Feudenheim

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 18.05.2021

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Stadtverwaltung nimmt Kontakt mit dem Bund auf, um auf dem Streckenabschnitt zwischen Kreuzung Feudenheim und Flughafen auf der B38 die Tempobegrenzung auf 70 km/h einheitlich auszuweisen.
  2. Die Feudenheimer Straße wird in beide Richtungen außerhalb der Ortschaft eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h bekommen.
  3. Die Verwaltung berichtet, wie weit die Bearbeitung des Antrags A139/2020 ist, um das Autoparken auf dem Gehweg und das Einfahren auf dem Radweg auf der Seite der Kleingärten Sellweiden in der Feudenheimer Straße abzustellen.

Begründung:

Tempo 100 gilt auf der unter 1. genannten Teilstrecke für lediglich ca. einen Kilometer. Es macht ökologisch keinen Sinn, dass dort täglich Tausende Autos und LKW für einen so kurzen Abschnitt auf 100 km/h beschleunigen. Außerdem würde bei Tempo 70 auch die Geräuschbelastung in den angrenzenden Wohngebieten sinken. Der weitere Verschleiß der Carlo-Schmidt-Brücke, deren Traglastreserven größtenteils aufgebraucht sind, würde damit reduziert werden.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Feudenheimer Straße sorgt für mehr Sicherheit. Die Situation für Rad- und Fußverkehr entlang der Kleingärten Sellweiden wird sich in der warmen Jahreszeit wieder zuspitzen.

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Ergebnis:

Keinen Erfolg hatten wir leider mit unserem Antrag zur Streckenweisen Reduzierung der Höchstgeschwindigkeiten in Teilbereichen der Feudenheimer Straße und Abfahrt B38. Grundsätzlich stimmt die Fachverwaltung unserem Antrag zu, für eine konkrete Umsetzung bedarf es hierfür allerdings einer anderen gesetzlichen Regelung. Als Tipp wies man auf eine Initiative des Städtetags hin, den Kommunen bei Tempolimits mehr Spielräume zu geben. Wir bleiben am Ball!

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27. April 2021
Kategorien: Anträge 2021 | Schlagwörter: , , , |