Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 22.06.2021

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

  1. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung seit dem Erlass des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg „Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ vom 11. Mai 2020 ergriffen?
  2. Wie geht die Verwaltung mit Behinderungen im Sinne der 52a. 1 BKatV (Bußgeldkatalog) um?
  3. Wann und unter welchen Umständen werden Abschleppmaßnahmen ergriffen?

Begründung

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat 2020 den Erlass aufgelegt, um die teils gravierenden und sich wiederholenden Verstöße beim Falschparken stärker zu sanktionieren. Der Erlass stellte stärkere Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung und gibt Handlungsanleitungen für die verschiedenen Fälle des Falschparkens. In Mannheim ist das Zustellen und Falschparken von Rad- und Fußwegen nach wie vor ein großes Problem und gefährdet die Verkehrsteilnehmer*innen. Auch beim jüngsten Radklimatest war dies wiederholt der Hauptpunkt der Beschwerden.

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Ergebnis:

Die Stadtverwaltung beantwortete in der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung am 06.07.2021 unsere Anfrage bezüglich der Überwachung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr. Sie erklärte, dass man strenger gegen Gehwegparken vorgehe. In diesem Zusammenhang habe man auch das gesamte Streckennetz in Mannheim von über 700 Kilometern analysiert und gestalte es um, sodass ein Teil der Gehwegparkplätze künftig wegfalle.

Kontakt: Gerhard Fontagnier

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22. Juni 2021
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