Gefährdungen im Straßenverkehr durch das Verleihkonzept E- Roller

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 27.07.2021

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

  1.  Welche Vereinbarungen gibt es aktuell mit den verschiedenen Verleih-Anbietern von E-Rollern?
  2. Welche Kontrollen gibt es im Zusammenhang mit abgestellten E-Rollern, die eine Behinderung darstellen?
  3. Welche Sanktionierungsmöglichkeiten gibt bei Verstößen bezüglich der Behinderung?
  4. Was plant die Verwaltung um Abhilfe und Besserung zu schaffen?

Begründung

Die Anzahl der E-Roller hat sich seit der Straßenzulassung durch das Bundesverkehrsministerium drastisch erhöht. Verstöße bei der Nutzung auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, beim Abstellen, beim Fahren zu zweit u. ä. sind täglich und gehäuft zu beobachten. Besonders die abgestellten E-Roller auf Rad- und Gehwegen stellen eine echte Gefahr dar.

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Ergebnis:

In der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung am 12.10.2021 erklärte die Stadtverwaltung zu unserer Anfrage mündlich, dass Verstöße mit E-Rollern im fließenden Verkehr nach dem Bußgeldkatalog geahndet werden, beim Abstellen E-Roller jedoch laut Bundesgesetz den Fahrrädern gleichgestellt sind. Dementsprechend könne die Kommune die Nutzung von E-Rollern kaum einschränken. Derzeit werde allerdings geprüft, ob E-Roller eine Sondernutzung darstellen. Im Jahr 2021 sind bisher über 80 Beschwerden zu falsch abgestellten E-Rollern eingegangen. Wir bleiben bei dem Thema auf jeden Fall weiter dran!

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08. Juli 2021
Kategorien: Anfragen 2021 | Schlagwörter: , , , , , |