Teilhabe ermöglichen: Personenkreis für den ermäßigten Eintritt in Schwimmbäder erweitern.

Neue Regelungen sollen ab 2022 gelten.

Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion fordert und beantragt für die Mannheimer Frei- und Hallenschwimmbäder eine Anpassung des aktuellen begünstigten Personenkreises.

Künftig soll die Ermäßigung des Schwimmbadticketpreises für folgenden Personenkreis gelten: Schwerbehinderte, Empfänger*innen von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II, Asylbewerberleistungen nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises, Kulturpassinhaber*innen und Grundsicherungsempfänger*innen im Alter.

„In vielen Schwimmbädern der Region wird dieser Personenkreis bereits in die begünstigtste Preisstufe eingeordnet. In Mannheim müssen Menschen, bei denen das Geld extrem knapp ist, den vollen Preis bezahlen. Für viele ist das leider nicht leistbar und sie nutzen daher die Mannheimer Bäder im Zweifelsfalle nicht. Entsprechend dem Mannheimer Leitbild* und dem damit verbundenen sozialen Anspruch unserer Stadt, sollte dies ab 2022 geändert werden“, so Nina Wellenreuther, sportpolitische Sprecherin der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion.

„Unser sozialer Anspruch sollte höher sein, als in den Sommerferien für einen bereits begünstigten Personenkreis freien Eintritt zu gewähren, unabhängig davon, ob diese es sich leisten können oder nicht. Wir haben zu viele Menschen in der Stadt, die jeden Euro dreimal herumdrehen müssen“, so Gerhard Fontagnier, stellvertretender Fraktionsvorsitzender.

*Aus dem Mannheimer Leitbild: „Mannheim gewährleistet Bildungsgerechtigkeit und verhindert Armut. Die soziale und kulturelle Teilhabe aller Mannheimerinnen und Mannheimer ist sichergestellt.“

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16. September 2021
Kategorien: Pressemitteilungen | Schlagwörter: , , , , , |