Mannheim als digitale und innovative Metropole.

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 18.11.2021

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Verwaltung stellt die Projektplanung für die Onlinezugangsgesetz (OZG)-Umsetzung vor, insbesondere welche personellen Ressourcen zentral und in den einzelnen Fachbereichen vorhanden sind und bis wann welche Leistungen digitalisiert werden sollen.
  2. Die Verwaltung berichtet, mit Hilfe welcher Netzwerke und Plattformen digitale Antragsverfahren umgesetzt werden.
  3. Die Verwaltung stellt vor, mit welchen Maßnahmen Bürger*innen aktuell bei der digitalen Antragstellung unterstützt werden.
  4. Die Verwaltung stellt digitale Anträge barrierefrei zur Verfügung und erreicht auch Bürgerinnen mit digitalen Hemmnissen (ältere Bürgerinnen, Bürgerinnen mit geringen Deutschkenntnissen sowie Bürgerinnen mit Beeinträchtigungen), indem z.B. Vorlesefunktionen, Sprachassistenten und weitere technisch geeignete Lösungen genutzt werden.
  5. Die Verwaltung bezieht Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und digitalen Hemmnissen in die Evaluierung der digitalen Angebote ein.
  6. Die Verwaltung bildet das strategische Ziel Digitalisierung im Haushalt ab, indem die OZG-Leistungen den Produkten bzw. Produktgruppen zugeordnet werden. Hierbei sollen zwei Kennzahlen abgebildet werden: ein Soll-Wert (Anzahl der dem jeweiligen Produkt zugeordneten OZG-Leistungen multipliziert mit den jeweils zu erreichenden Ziel-Reifegrad) sowie ein Ist-Wert (aus der Anzahl der dem Produkt zugeordneten OZG-Leistungen multipliziert mit dem bisher erzielten Reifegrad). Die Ziele werden entsprechend im Bereichs-Controlling und Berichtswesen eingeführt und dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt.

Begründung:

Die Stadt Mannheim hat im Rahmen Ihres Leitbildes strategische Ziele formuliert. Eines der Ziele der Stadt Mannheim ist die Digitalisierung in Form einer digitalen Daseinsvorsorge. Eine Verortung des Ziels im Rahmen des Haushalts ermöglicht eine strategische Steuerung, sowie eine einheitliche Umsetzung der Digitalisierung in allen Fachbereichen bzw. in allen Produkten.

Zugleich verpflichtet das Onlinezugangsgesetz (OZG) alle Kommunen ihre Verwaltungsleistungen für Bürger*innen und Unternehmen bis Ende 2022 online zur Verfügung zu stellen. Die digitale Antragstellung durch Bürger*innen bietet eine große Chance, Verwaltungsleistungen leichter und schneller zugänglich zu machen. Hierfür müssen die digitalen Antragsmöglichkeiten den Bürgern bekannt und für Bürger*innen leicht auffindbar und verständlich sein.

Bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sollten spezifische Nutzergruppen mit Hemmnissen in den Blick genommen werden. Insbesondere ältere Bürger*innen, Bürger*innen mit geringen Deutschkenntnissen sowie Bürger*innen mit Beeinträchtigungen sollen an der Umsetzung und Evaluierung der digitalen Antragstellung beteiligt werden, um technische Lösungen für eine barrierefreie Nutzung zu erarbeiten.

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Ergebnis:

Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Mannheim vorantreiben! Wir hatten uns in einem Antrag über die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes erkundigt. Die Stadtverwaltung antwortete in der Informationsvorlage V069/2022 , dass für die Entwicklung und Fortschreibung der digitalen Strategie der Stadt Mannheim 2018 zentral insgesamt drei Stellen eingerichtet wurden. Außerdem sollen die zuständigen Fachdienststellen Planungen zur konkreten und zügigen Umsetzung des Onlinezuganggesetzes entwickeln. Als Beispiele für digitale Plattformen werden das Bürgerportal der Stadt Mannheim sowie das Serviceportal Baden-Württemberg angeführt. Wir bleiben an dem Thema dran und setzen uns weiter für eine schnellere Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ein.

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16. November 2021
Kategorien: Anträge 2021 | Schlagwörter: , , |