Tempo 30 auf der Seckenheimer Hauptstraße

Antrag zur Sitzung des Gemeinderates am 31.05.2022
Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung setzt in der Hauptstraße von Seckenheim aus Lärmschutzgründen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h fest.
Begründung
Eine Tempo 30-Zone sorgt für mehr Sicherheit und reduziert die Belastung durch Lärm und Abgase, die Straße ist im Lärmaktionsplan aufgeführt. Die Bürger*innen Seckenheims fordern diese Maßnahmen seit Jahren und die bereits vorhandene Lärmkartierung schafft dafür die Voraussetzung.