Gefährdung der Bevölkerung durch Gefahrstoffe im Containerterminal im Handelshafen mindern.

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2022

Die Verwaltung informiert den Gemeinderat:

  • Welche Temperaturen können in den Containern entstehen, wenn im Sommer tagelang die Sonne darauf scheint?
  • Sind die Risiken der zunehmenden sommerlichen Hitze ausreichend in die Gefahreneinschätzung eingegangen und in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt worden?
  • Hat die Hitze auch auf andere Gefahrgüter eine negative Auswirkung?
  • Müssen die Sicherheitsabstände und die Lagerungsbedingungen für die umgeschlagenen Substanzen neu bewertet werden?
  • Welche Maßnahmen können die Gefährdung kurzfristig minimieren?
  • Ist der Umschlag von Gefahrgut langfristig in unmittelbarer Nähe zu Wohnquartieren mit dem Schutz der Bevölkerung vereinbar? Und wenn ja, zu welchen Bedingungen?
  • Wie ist der aktuelle Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zum Brandfall im Containerterminal?
  • Wie kann die zeitnahe Gefahreninformation der umliegenden Stadtteile verbessert werden?
  • Wie werden die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und THW auf Unfälle mit Gefahrgütern vorbereitet?
  • Welche Auswirkung hat der Brand auf die Verlängerung der wasserrechtlichen Genehmigung, die in Kürze ausläuft?
  • Welche Auswirkungen hat der Brand auf das Baugenehmigungsverfahren der Universität Mannheim im Friedrichspark, in Bezug auf den angenommenen Sicherheitsabstand von 600m, der die Einhaltung der Seweso III Richtlinie garantieren soll?

Begründung

Der Chemieunfall vom August 2022 bei der Fa. Contargo GmbH im Handelshafen macht die potentielle Gefährdung deutlich, die mit der Nähe des Containerterminals zur Wohnbebauung einhergeht. Der Brand im August hat deutlich gemacht, dass die Bevölkerung nicht ausreichend informiert ist, welche Maßnahmen im Ernstfall zu ergreifen sind.

Die Contargo GmbH schlägt im Handelshafen viele umweltgefährdende Güter um, die je nach Gefährdungspotential unterschiedliche Abstandsregeln zu Wohn- und Gewerbeflächen benötigen.

Ob diese einzuhalten sind, hat sich schon bei der Entwicklung des Friedrichsparks als schwierig erwiesen. Der im Gutachten des TÜV Nord anvisierte Sicherheitsabstand von 600m hätte im aktuellen Fall nicht ausgereicht. Die Gutachter schreiben dort:

„Es muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass diese Festlegung rechtlich eventuell nicht abgesichert ist; hier sind nötigenfalls weitere Vereinbarungen zwischen dem Betreiber und den Behörden angezeigt.“

Die Erkenntnisse, wie es zu dem Brand kommen konnte, müssen in die weiteren Planungsverfahren für den Hafen und die Wohn- und Gewerbegebieten im Gefahrenraum des Containerterminals einfließen.

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10. Oktober 2022
Kategorien: Anfragen 2022 | Schlagwörter: , , , |