Mehr Sicherheit durch Einrichtung von Waffenverbotszonen in Mannheim

Antrag zur Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2022

Der Gemeinderat beschließt:

Die Stadt Mannheim prüft in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium die Einrichtung von Waffenverbotszonen in Mannheim.

Begründung:

Am 20.09.2022 wurden vom baden-württembergischen Landtag die Verordnungen zur Einrichtung von Waffenverbotszonen beschlossen. Diese Verordnungen ermöglichen es den Kommunen, Bereiche auszuweisen, in denen dauerhaft oder zeitweise das Tragen von Waffen gem. § 1 Abs. 2 WaffG und von Messern mit einer Klingenlänge über 4 cm verboten ist.

Die Einrichtung von Waffenverbotszonen trägt zur objektiven und subjektiven Sicherheit in Mannheim bei und bildet einen wichtigen Baustein zur Prävention von Gewaltdelikten im öffentlichen Raum. In anderen Städten wie Leipzig, Hamburg, Düsseldorf, Köln und Wiesbaden existieren bereits Waffenverbotszonen.

Es ist zu prüfen, ob es nach den baden-württembergischen Landesverordnungen auch möglich ist, Waffen und Messer mit einer Klingenlänge über 4 cm in der Nähe von Kitas, Schulen und im ÖPNV zu verbieten.

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Ergebnis:

Unser Antrag zur Einrichtung einer solchen Waffenverbotszone wurde nun in der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung am 02.05.2023 (Minute 164:45) behandelt. In einer Stellungnahme erläuterte die Verwaltung Gründe, die gegen die Einrichtung sprechen: So minimiert sich die Anzahl der möglichen Plätze aufgrund rechtlicher Voraussetzungen derzeit auf eine einzige Straße. Auch die Ergebnisse der Mannheimer Sicherheitsbefragung sowie weitere Probleme bei der Um- und Durchsetzbarkeit einer solchen Zone sprechen gegen die Einführung. Die Fraktion als Antragsstellerin stimmt aufgrund der stabilen Sicherheitslage in Mannheim dem Vorgehen der Verwaltung zu.

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11. Oktober 2022
Kategorien: Anträge 2022 | Schlagwörter: , , |