Soziale Entlastung & Klimaschutz gehen Hand in Hand! Einführung der Förderung von Balkonsolarmodulen und Aufstockung der Energieberatung der Klimaschutzagentur

Antrag zu den Beratungen für das Haushaltsjahr 2023

Der Gemeinderat beschließt:

1.)        Die Erstellung eines Topfes für die einmalige Anschlussförderung von kleinen Balkon-Solarmodulen nach dem Freiburger Modell in Höhe von jährlich 100.000 € bei der Klimaschutzagentur. Nicht abgerufene Fördermittel fließen in den regulären Fördertopf für Photovoltaikanlagen der Klimaschutzagentur.

2.)        Die Energieberatung der Klimaschutzagentur wird um 70.000 € aufgestockt, um dem gerade sehr hohen Mehrbedarf an energetischer Beratung gerecht zu werden.

Beantragte Mittel
2023: 170.000 €
2024: 170.000 €
2025: 0
2026: 0

Begründung:

Aufgrund des Krieges in der Ukraine und den steigenden Weltmarktpreisen für Gas und Heizöl sind viele Verbraucher*innen gerade bezüglich der Bezahlbarkeit ihrer Wärmeversorgung sehr besorgt. Dabei belasten Inflation und steigende Energiepreise gerade Haushalte mit geringem Einkommen besonders stark. Aus diesen Gründen ist der Bedarf an energetischer Beratungen gerade zu recht sehr hoch. Um der sehr hohen Nachfrage gerecht zu werden bedarf es jetzt dringend einer Aufstockung der energetischen Beratung.

Auch steigende Stromkosten verunsichern viele Verbraucher*innen. Eigene erneuerbare Stromproduktion kann dabei helfen, die Nebenkosten zu drücken und neben dem Klima auch den Geldbeutel zu schützen. Viele Menschen können sich aber keine großflächigen Solarmodule auf ihrem Dach leisten. Ein Großteil der Mannheimer*innen wohnt außerdem nicht in einer eigenen Wohnung, sondern befindet sich in einem Mietverhältnis. Sie sind deshalb nicht im Besitz eines eigenen Hausdaches. Viele Menschen besitzen aber einen Balkon und können die dort eintreffende Sonnenenergie nutzen, zur dezentralen Stromerzeugung beitragen, die Energiewende vor Ort selbst gestalten und Stromkosten sparen. Städte wie z.B. Freiburg fördern bereits Balkonmodule mit einem einmaligen pauschalen Zuschuss von 200 € je Anlage. Diese Förderung ist an vordefinierte Voraussetzungen und einem Verwendungsnachweis gebunden und soll als finanzieller Anreiz zur Beschaffung und Installation einen solchen Photovoltaik-Moduls dienen. Bei einem jährlichen Fördervolumen von 100.000 € für einen pauschalen Zuschuss von bspw. 200 € je neuinstalliertem Balkonmodul wären dies 500 Solarmodule pro Jahr.

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Ergebnis:

GRÜNER Etatantrag für den Ausbau erneuerbarer Energien umgesetztstärkere Förderung von PV-Anlagen und energetischen Sanierungen kommt! In der Gemeinderatssitzung am 07.02.2023 (Livestream ab 52:28) beschlossen die Stadträt*innen einstimmig mit einer Anschubsfinanzierung die Aufstockung der Fördermittel für die Klimaschutzagentur zur Umsetzung des Klimaschutzaktionsplan 2030.

Unter anderem wurde die finanzielle Unterstützung von energetischen Sanierungen, Begrünungen, effizienten Heizungsanlagen sowie von PV-Anlagen auf privaten Balkonen sowie öffentlichen Gebäuden beschlossen. Wir freuen uns sehr über diese Entscheidung, schließlich hatten wir uns in einem Etatantrag für die Investitionen in erneuerbare Energien eingesetzt.

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06. Dezember 2022
Kategorien: Anträge 2022, Etatanträge 2023, Etatanträge 2023 Bereich Umwelt und Klima | Schlagwörter: , , |