Bisherige Erfahrungen mit der Zweckentfremdungssatzung für Wohnraum

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 14.03.2023
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat:
- In wie vielen Fällen wurden bisher Bußgeldverfahren wegen Zweckentfremdung von Wohnraum nach § 13 ZwEVS eingeleitet?
- Welche Anstrengungen unternimmt die Stadtverwaltung, um von der Zweckentfremdung von Wohnraum Kenntnis zu erlangen?
- Wie viele Anträge nach § 4 ZwEVS wurden bisher gestellt?
- Wie viele Anzeigen nach § 10 Abs. 4 ZwEVS wurden bisher abgegeben.
- Wie viele behördliche Anordnungen nach § 11 ZwEVS wurden bisher erlassen?
Begründung:
Die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Mannheim (ZwEVS) ist seit Herbst 2021 in Kraft. Danach gibt es für die Zweckentfremdung von Wohn-raum Genehmigungs- und Registrierungspflichten. Verstöße werden seit dem 01.07.2022 als Ordnungswidrigkeit geahndet. Dem Gemeinderat soll über die praktische Erfahrung mit dem Vollzug der Satzung Bericht erstattet werden.