Bearbeitungsstandards im Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung, Denkmalschutz (FB 60)

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 16.05.2023
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat:
- Werden bearbeitungsreife Bauanträge im FB60 in der Regel in den gesetzlichen Fristen bearbeitet?
- Werden über den Eingang von Bauanträgen standardmäßig Eingangsbestätigungen an die Antragsteller*in bzw. ihren Verfahrensbevollmächtigten versandt?
- Werden standardmäßig bei längeren Bearbeitungszeiten Zwischennachrichten versandt?
Begründung
In der letzten Sitzung des Bezirksbeirats Sandhofen gab es eine Beschwerde, der FB60 versäume gesetzliche Fristen und versende weder Eingangsbestätigungen noch Zwischennachrichten. Das ist der Hintergrund der Anfrage.
Gesetzliche Fristen finden sich z.B. in § 54 LBO. Bei Überschreitung dieser Fristen können ggfs. Schadenersatzansprüche zu Lasten der Stadt entstehen. Eingangsbestätigungen und Zwischennachrichten werden in der Regel von den Geschäftsordnungen vorgeschrieben und entsprechen modernen Verwaltungsstandards.