Schottergärten kontrollieren und zurückbauen – Sachstandsbericht

Die Verwaltung informiert den Gemeinderat

  • Wie sieht das Konzept zur Kontrolle der illegal angelegten Schottergärten aus?
  • Wie kommt das Beratungsangebot bei Hausbesitzer*innen an?
  • Welche Erfolge sind zu verzeichnen, wurden schon Schottergärten zurückgebaut?
  • Welche Probleme gibt es beim angeordneten Rückbau?
  • Gibt es einen Austausch mit Garten- und Landschaftsbaubetrieben oder anderen Gewerken, die in der Regel solche Gärten anlegen?

Begründung:

Die Anlage von Schottergärten ist nach §21 a Naturschutzgesetz Baden-Württemberg und nach §9 Landesbauordnung Baden-Württemberg verboten. Seit September 2023 ist in der Verwaltung eine Personalstelle besetzt, die ein Konzept zur Kontrolle sowie ein Beratungsangebot für Hausbesitzer*innen erarbeiten soll. Die Idee dazu kam aus dem Beteiligungshaushalt 2022 (V633/2022 und V556/2023) und soll zügig umgesetzt werden.

In Schottergärten finden Tiere keinen Lebensraum, sie zerstören das natürliche Bodengefüge und heizen sich bei Sonnenschein extrem auf. Nicht zu Unrecht werden sie als Gärten des Grauens bezeichnet. Bei Hausbesitzer*innen sind sie beliebt, weil sie vermeintlich pflegeleicht sind.

Mannheim ist besonders stark von Sommerhitze belastetet und eine der am dichtesten besiedelten Städte Deutschlands. Die konsequente Beratung von Hausbesitzer*innen und der Rückbau der rechtswidrig angelegten Schottergärten ist ein wichtiger Baustein, Mannheim an den Klimawandel anzupassen und einen Beitrag zur Stärkung der Biodiversität zu leisten.

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05. April 2024
Kategorien: Anfragen 2024 | Schlagwörter: , , , |