Strategische Haushaltskonsolidierung in Mannheim (SHM²) – Änderung Masterplan

Antrag zur Sitzung des Hauptausschusses am 15.11. und des Gemeinderats am 22.11.2016

Antrag:

Die Beschlussvorlage Nr. V536/2016 „Strategische Haushaltskonsolidierung Mannheim (SHM²) – Masterplan“ wird in folgenden Punkten geändert:

Bereich Schlüsselprojekte

1. Mannheimer Steuerungsmodell:
Der Beschuss über das Steuerungsmodell wird zurückgestellt, bis die Verwaltung dem Gemeinderat mitteilt, welche Gremien sie abschaffen möchte und wer stattdessen deren Aufgaben wahrnimmt oder ob deren Aufgaben ersatzlos entfallen

2. Modernisierung Zuschusswesen:
Das Projekt Modernisierung Zuschusswesen wird in Bezug auf die Erreichung von mehr Transparenz und einer größeren Zielausrichtung bei den Zuschüssen umgesetzt. Dabei gilt es aber zu berücksichtigen, dass Ziel- und Leistungsvereinbarungen getrennt erfolgen und nicht über ein Marktgeschehen betrachtet werden dürfen. Der Betrag, den das Zuschusswesen zu SHM² beiträgt, wird auf 0 Euro gesetzt.

3. Mannheimer Priorisierungsmodell:
Das Projekt wird gestrichen. Der Beitrag zu SHM² entfällt. Der Gemeinderat entscheidet stattdessen selbstbestimmt im Rahmen der Haushaltsberatungen im Dezember 2017 ohne Steuerung durch die Verwaltung, ob, in welcher Höher und an welcher Stelle des Haushaltes er Einsparungen vornehmen möchte.

4. Reduzierung der Dienststellen:
Die Anzahl der zukünftigen Dienststellen wird nicht im Vorfeld festgelegt. Die Etablierung eines zentralen operativen Steuerungsgremiums auf Leitungsebene wird nicht verfolgt. Eine Zusammenlegung von Dienststellen über die Dezernatsgrenzen hinweg findet nur im Ausnahmefall statt.

5. Konzernsteuerung:
Das Beteiligungsportfolio wird nicht nur nach makroökonomischen, sondern auch nach sozialen Gesichtspunkten optimiert. Zentraler Aspekt ist die Ausrichtung auf die kommunale Daseinsvorsorge. Bevor eine Optimierung stattfinden kann, findet eine öffentliche Debatte über kommunale Daseinsvorsorge statt, nach der sich der Gemeinderat sich auf eine Definition von kommunaler Daseinsvorsorge festlegt.

Sonstige Projekte („Machen-Liste“):

6. Optimierung Mieten und Pachten:
Der Vorschlag wird so lange zurückgestellt, bis dem Gemeinderat eine vollumfängliche Liste mit allen Mieten und Pachten rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt wurde, damit der Gemeinderat gegebenenfalls im Rahmen der Haushalts-beratungen Kürzungen beschließen kann.

7. Milieusteuer:
Der Vorschlag wird gestrichen.

8. Digitale Ratsarbeit:
Im Rahmen der Projektgruppe wird mit Priorität eine stabile, funktionstüchtige und den Bedürfnissen der Gemeinderatsmitglieder entsprechende IT-Ausstattung gefunden. Der Vorschlag wird so lange zurückgestellt.

9. Gebührenanpassung Fleischuntersuchung:
Der Vorschlag wird gestrichen.

10. Erhöhung Entgelte / Pachten Sport:
Der Vorschlag wird gestrichen.

Begründung:

Zu 1.) Mannheimer Steuerungsmodell
Das Mannheimer Steuerungsmodell ist bisher vollkommen unklar. Es ist nicht erkennbar, wie eine zukünftige Steuerungsstruktur aussehen soll. Dementsprechend kann der Gemeinderat zum jetzigen Zeitpunkt dem nicht zustimmen. Der Gemeinderat und die (politischen) Dezernent*innen habe eine zentrale Funktion. Eine Entmachtung zugunsten des Oberbürgermeisters und der Fachbereichsleitungen lehnen wir ab.

Zu 2.) Modernisierung Zuschusswesen
Das Projekt „Modernisierung Zuschusswesen“ ist sinnvoll. Es ist notwendig, dass bei den Zuschüssen eine größere Transparenz hergestellt wird. Ebenso ist eine größere Zielorientierung herzustellen. Eine Vorfestlegung auf Einsparungen von 7 Mio. Euro widerspricht fundamental der Idee des zielorientierten Handelns. Eine solche Entscheidung wäre die Aufgabe dieses Prinzips.
Es ist auch absolut unklar, wo die bisher vorgesehen 7,5 Mio. Euro einspart werden soll. Aktuell fließen 181.400.000 Euro Zuschüsse pro Jahr, davon an die 14 größten Zuschussempfänger über 60% (darunter 7 städtische Einrichtungen), an die restlichen ca. 1.500 Empfänger*innen gehen 40%. Da aktuell nicht absehbar ist, dass bei 13 der 14 größten Zuschuss-empfängern gespart werden soll, müssten die kleinen Zuschussempfänger zu einem weit überwiegenden Teil die Kürzungen tragen. Das hieße faktisch, dass sehr viele Angebote im sozialen Bereich, im Jugendbereich, im Sportbereich, im Umweltbereich oder auch im Kulturbereich wegfallen würde, da diese Angebote ohne Zuschüsse nicht aufrechterhalten wer-den können. Dieses Projekt bedeutet einen Kahlschlag im Bereich Lebensqualität in unserer Stadt.

Zu 3.) Mannheimer Priorisierungsmodell:
Der Gemeinderat lehnt eine schleichende Entmachtung des Gemeinderats und eine Entwertung der Etatberatungen durch ein von der Verwaltung gesteuertes, gegenüber der Öffentlichkeit und der Bürgerschaft intransparenten und insgesamt undemokratisches Priorisierungsmodell ab. Hier wird versucht, die Etatberatungen durch institutionalisierte und so in der Gemeindeordnung nicht vorgesehene nichtöffentliche Verhandlungen im Hinterzimmer vorzuziehen bzw. zu entwerten und den Gemeinderat für den Haushaltsentwurf der Verwaltung in Haftung zu nehmen. Der Gemeinderat entscheidet im Rahmen der Haushaltsberatungen und aufgrund von haushaltsrelevanten Beschlüssen. Gerne kann die Verwaltung dem Gemeinderat zu den Haushaltsberatungen 2017 Einsparvorschläge vorlegen. Diese wird der Gemeinderat dann gründlich und verantwortungsvoll prüfen.

Zu 4.) Reduzierung der Dienststellen:
Eine Überprüfung der bisherigen Dienststellen ist sinnvoll, allerdings nur wenn sie ergebnisoffen angegangen wird. Eine Reduktion von Dienststellen um der Einsparung willen, die aber zu keinerlei Vorteilen (oder u.U. sogar zu Nachteilen) im operativen Geschäft führen, ist abzulehnen. Der Zuschnitt der bisherigen Dezernate hat sich grundsätzlich bewährt. Die Dezernate haben sich jeweils ein klares Profil erarbeitet. Dementsprechend sollten dezernatsübergreifende Veränderungen nur in Ausnahmefällen, bei deutlichen und gesicherten Vorteilen, angegangen werden. Eine Entmachtung der Dezernent*innen durch die Schaffung eines zentralen operativen Steuerungsgremiums wird abgelehnt. Eine weitere Zentralisierung der Entscheidungen im OB-Dezernat ist nicht sinnvoll. Die strategische Steuerung ist heute schon überfordert und schafft es nicht, beschlossene Projekte (z.B. Mobilitätskonzept) voranzubringen.

Zu 5.) Konzernsteuerung:
Eine Umwandlung der Stadt und der Stadtverwaltung in eine Konzernstruktur lehnen wir ab. Die Stadtverwaltung, die Eigenbetriebe und Beteiligungen erbringen Leistungen für die Bürger*innen, die sich aus rein unternehmerischer Sicht nicht abbilden lassen. Voraussetzung für eine funktionierende „Konzernsteuerung“ ist, dass sich Verwaltung und Gemeinderat auf ein gemeinsames Verständnis von kommunaler Daseinsvorsorge verständigen. Ansonsten ist eine Steuerung faktisch und möglich, weil bei jeder einzelnen Entscheidung Konflikte aufgrund unterschiedlichen Verständnisses aufbrechen.

Sonstige Projekte („Machen-Liste“)

Generell ist klarzustellen, dass der Lenkungsausschuss SHM² zu keinem Zeitpunkt Beschlüsse zu einer sogenannten „Machen-Liste“ gefällt hat und auch gar keine Beschlusskompetenz hat. Ein Teil der Beschlüsse wurde im Gegenteil vom Gemeinderat insbesondere bei den vergangenen Etatberatungen ausdrücklich abgelehnt. Es kann und darf nicht sein, dass die Verwaltung über SHM² nun versucht, Etat-Beschlüsse des Gemeinderats über die Hintertür zu umgehen.

Zu 6) Optimierung Mieten und Pachten:
Der Gemeinderat hat diesen Kürzungsvorschlag im Rahmen der Haushaltsberatungen abgelehnt, da zu erwarten ist, dass der größte Teil der Kürzungen über erhöhte Zuschüsse wieder ausgeglichen werden muss. Die vom Gemeinderat geforderte Übersicht mit allen Mieten und Pachten liegt bis heute nicht vor. Wenn diese rechtzeitig bis zu den Haushaltsberatungen vorliegt, kann der Gemeinderat ggf. sinnvolle Kürzungen identifizieren und beschließen.

Zu 7) Milieusteuer:
Der Gemeinderat hat diesen Vorschlag während der Etatberatungen quasi einstimmig abgelehnt. Da die Verwaltung den Vorschlag unverändert einbringt und sich die Umstände / Grundlagen nicht geändert haben gilt der Beschluss des Gemeinderats weiterhin.

Zu 8) Digitale Ratsarbeit:
Da die Verwaltung bisher nicht in der Lage war, eine digitale zeitnahe und kontinuierliche Zustellung und Bearbeitung von gemeinderätlichen Unterlagen auch nur im Ansatz zu gewährleisten und aktuell auch keine Informationen dazu vorliegen, wie dies zukünftig sicher-gestellt werden soll, kann aktuell kein Beschluss zu einem entsprechenden Vorschlag gefasst werden, auch wenn das Ziel mittel- bis langfristig sinnvoll ist. Voraussetzung für die Umsetzung ist eine funktionierende IT-Ausstattung. Die muss unter Beteiligung der Fraktionen erst noch gefunden werden.

Zu 9) Gebührenanpassung Fleischuntersuchung:
Die Anhebung der Fleischbeschaugebühren ist ein Nullsummenspiel und muss durch einen erhöhten Zuschuss ans FVZ ausgeglichen werden. Der Vorschlag dient lediglich dazu, den Druck auf das FVZ zu erhöhen. Die Aufsichtsräte von SMB und FVZ haben sich allerdings gegen eine Schließung ausgesprochen.

Zu 10) Erhöhung Entgelte / Pachten Sport:
Die Sportvereine und die sportliche Aktiven erbringen – meist ehrenamtlich – einen wertvollen Beitrag für das Zusammenleben in unserer Stadt. Dazu kommt die allgemeine Förderung. Hier eine generelle Kürzung festzulegen ohne zu wissen, wo gespart werden soll (und kann) ist nicht möglich. Wenn die Verwaltung im Sportbereich Kürzungen durchführen will, soll die Verwaltung einen konkreten Vorschlag im Rahmen der HH-Beratungen machen.

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15. November 2016
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