Neubau eines Hotels in der Neckarvorlandstraße

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 20.02.18

Anfrage:

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

1. Wie ist der Stand des Baugenehmigungsverfahrens?

2. Wie ist das Bauvorhaben mit dem Wasserhaushaltsgesetz vereinbar, das neue Baugebiete in Überschwemmungsgebieten verbietet, um das potentielle Schadensrisiko nicht zu erhöhen und den Wasserabfluss nicht zu beeinträchtigen?

3. Wie ist das Bauvorhaben mit dem Hochwasserrisikomanagement des Landes vereinbar, das als vorrangiges Ziel die Vermeidung neuer Risiken formuliert?

4. Wurden hochwassersichere Alternativstandorte für einen Hotelneubau in der Umgebung geprüft?

5. Welche klimatischen Auswirkungen hat das Gebäude auf den Jungbusch und die Luftleitbahn des Neckars, die in der Stadtklimaanalyse 2010 als bedeutender Ausgleichsraum für den Jungbusch und die Innenstadt beschrieben wird?

6. Wie ist das Bauvorhaben mit den Zielen des Freiraumkonzeptes 2030 vereinbar?

7. Ist das Bahngleis zum Containerumschlagplatz noch in Betrieb und welche Auswirkung hat dessen Abbau auf das LKW-Aufkommen?

Begründung:

Der Hochwasserschutz ist ein bei jeder Bauleitplanung zwingend einzustellender Belang. Es gilt die Sicherheit der Bevölkerung und einen geordneten Hochwasserabfluss zu gewährleisten.

Der geplante 5- bis 6- geschossige Neubau steht an exponierter Stelle an der Mündung des Verbindungskanals und soll über dem Parkplatz an der Popakademie unmittelbar am Neckarufer errichtet werden. Der Standort wird bereits bei einem 10-jährigen Hochwasser 30 cm überflutet. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz sind neue Baugebiete in Überschwemmungs-gebieten (bis HQ 100) grundsätzlich mit Ausnahme von Häfen nicht zulässig (§78 Abs.1), eine Hafennutzung liegt nicht vor.

Für die Fläche gibt es keinen Bebauungsplan. Die angrenzenden Uferbereiche werden als Lager- und Umschlagplätze genutzt, sodass auch eine Vereinbarkeit mit §34 BauGb (die bauliche Nutzung passt sich der Umgebung an, die Erschließung ist gesichert) nicht gegeben ist.

Darüber hinaus stellt der massive Baukörper ein Strömungshindernis in der Luftleitbahn des Neckars dar und kann die Frischluftuhr in den Jungbusch behindern.

Mit dem Freiraumkonzept 2030, das die Verwaltung derzeit erarbeitet, wird eine Stadtentwicklungsstrategie verfolgt, bei der die Verbesserung des Stadtklimas bis zum Jahr 2030 im Fokus steht:

„Ziel ist es, originelle und ökologisch einfach umsetzbare Freiraumstrukturen für Mannheim zu schaffen, mit denen auf den Klimawandel reagiert werden kann. Im Vordergrund stehen da-bei die Förderung und Erhaltung von Kaltluftentstehungsgebieten, die Sicherung geeigneter Ventilationsbahnen und Qualifizierung bzw. Entwicklung zusammenhängender Grün- und Freiflächen als Luftaustauschbahnen mit stadtklimaverbessernder Wirkung.“

Mit dem nötigen Rückbau des Bahngleises wird ein klimaschonender Containertransport per Bahn zukünftig nicht mehr möglich sein, dies erschwert die Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Mannheim.

Darüber hinaus ist zu prüfen, ob das Hotel die in Mannheim nachgefragten Betten und die nachgefragte Lage abdeckt. Der Informationsvorlage 293/2017 ist zu entnehmen, dass auf-grund der guten nationalen und zunehmend internationalen Buchungslage des Rosengartens verstärkt Betten in 3 bis 4 Sternehotels in fußläufiger Entfernung zur m:con nachgefragt wer-den.

Aus den oben genannten und aufgeführten Gründen ist die Notwendigkeit eines weiteren Hotelbaus in dieser Lage kritisch zu hinterfragen.

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11. Januar 2018
Kategorien: Anfragen 2018 | Schlagwörter: |