Etat 2020/21: Zuschuss für die Weiterführung des Projektes „Step2²“

Der Gemeinderat beschließt:

Für das Heckertstift werden im Haushalt 2020/21 zusätzliche Mittel für die Weiterführung des Wohnprojekts „Step 2²“ eingestellt.

Begründung:

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat im Dezember 2018 einen Förderaufruf für Second-Stage-Projekte gestartet, Projekte, die den Übergang Frauenhaus – neue eigene Wohnung begleiten und unterstützen sollen. Das Frauen- und Kinderschutzhaus Heckertstift war eines von neun geförderten Standorten. Gefördert wurden eine Personalstelle (33 Wochenstunden) und Sachmittel.

Durch die kontinuierliche Nachbetreuung der Frauen durch aufsuchende Arbeit wird der Kreislauf der Gewalt dauerhaft unterbrochen und durch Krisenintervention ein Rückfall in alte Verhaltensweisen sowie eine erneute Frauenhausaufnahme vermieden.

Die Förderung durch das Land war zunächst auf ein Jahr befristet. Für 2020 wird ein reduzierter Betrag zur Verfügung gestellt, eine Komplementärfinanzierung durch die Stadt ist für die Fortführung des Projekts erforderlich.
Die Fortführung des Projekts ist ein wichtiger Beitrag für Frauen, um den Übergang vom Frauenhaus in den Alltag langfristig schaffen zu können. Das Projekt wird von der GBG unterstützt.

Die benötigte Summe beinhaltet Personal- und Sachkosten und berechnet sich wie folgt. Dabei ist zu beachten, dass die Förderung des Landes BW ab 2021 ausbleibt:

61.000 Euro 1 Vollzeitstelle
+ 18.300 Euro Sach- und Gemeinkosten
= 79.300 Euro Gesamtkosten
– 7.930 Euro 10% Eigenmittel Caritasverband Mannheim
– 50.000 Euro Förderung durch das
Ministerium für Soziales und Integration (nur noch 2020)
= 21.370 Euro zu beantragende Fördersumme

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12. Dezember 2019
Kategorien: Anträge 2019 | Schlagwörter: , |