Fehlende Dynamisierung: Kinderrechte – betreutes Umgangsrecht durch Kinderschutzbund sichern

Antrag zu den Etatberatungen 2024

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Personalkosten des Kinderschutzbunds für den begleiteten Umgang nach §1684 BGB werden im Rahmen einer Stellenneubewertung durch die Stadtverwaltung evaluiert und der Zuschuss den Personalkosten angepasst.
  2. Für den kommenden Haushalt wird die vom Gemeinderat 2022 beschlossene Dynamisierung von der Verwaltung entsprechend vorgeschlagen.

Beantragte Mittel:

2024: 24.054€
2025: 24.054€
2026: 24.054€
2027: 24.054€

Begründung:

Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, unabhängig von der familiären Situation. Der Kinderschutzbund Mannheim erfüllt seit vielen Jahren die Aufgabe, den sogenannten begleiteten Umgang gemäß §1684 BGB im Auftrag der Stadt Mannheim durchzuführen. Damit wird das grundlegende Recht des Kindes auf Umgang auch mit dem getrenntlebenden Elternteil gewährleistet. Die vorbereitenden Elterngespräche werden von Fachkräften geführt, während die Umgänge selbst von qualifizierten Ehrenamtlichen begleitet werden. Das Netzwerk von qualifizierten und erfahrenden Ehrenamtlichen, das der Kinderschutzbund erfolgreich aufgebaut hat, droht verloren zu gehen, wenn der begleitete Umgang, insbesondere die Personalkosten der Fachkräfte, finanziell nicht angemessen gedeckt ist.

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08. Dezember 2023
Kategorien: Etatanträge 2024 | Schlagwörter: , |