Konzeptantrag zur Weiterentwicklung des Bodenfonds

Antrag zu den Etatberatungen 2024

Der Gemeinderat beschließt:

Die Stadtverwaltung legt dem Gemeinderat bis Ende August 2024 ein Konzept zur Weiterentwicklung des Bodenfonds zur Beschlussfassung vor. Das Konzept soll Folgendes enthalten:

  • Die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen der Stadt werden grds. zweckgebunden dem Bodenfonds zugeführt.
  • Ggfs. werden die Mittel aus Grundstücksverkäufen erst in späteren Haushaltsjahren für den Ankauf von Grundstücken mit Mitteln des Bodenfonds gebraucht. Es soll geprüft werden, ob es möglich ist, den Bodenfonds so zu strukturieren, dass die Mittel aus dem Verkauf städtischer Grundstücke für allgemeine Haushaltszwecke genutzt werden können, solange sie nicht für den Ankauf von Grundstücken aus Mitteln des Bodenfonds gebraucht werden, und dann im darauffolgenden Haushaltsjahr bzw. bei Bedarf zwingend an den Bodenfonds zurückfließen.
  • Falls dies nicht möglich ist, soll eine schrittweise, teilweise oder begrenzte Zuführung der Erlöse aus städtischen Grundstücksverkäufen an den Bodenfonds geprüft werden.
  • Die Verwaltung legt dem Gemeinderat alle sechs Monate in nichtöffentlicher Sitzung einen Überblick über den städtischen Grundstücksbestand sowie die Grundstücksgeschäfte der Stadt (Erwerb und Verkauf) mit den entsprechenden Ausgaben und Einnahmen vor.

Begründung:

Die Stadt muss zahlreiche Aufgaben lösen, die unmittelbar mit der Verfügbarkeit entsprechender Grundstücke verbunden sind: Sie muss bezahlbaren Wohnraum schaffen, Kindertagesstätten und Schulen bauen, Flüchtlinge unterbringen und vieles mehr. Besonders bezahlbarer Wohnraum ist in Mannheim knapp. In der entsprechenden Landesverordnung wurde Mannheim als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt aufgelistet.
Mit dem Bodenfonds hat Mannheim ein sinnvolles Instrument zum strategischen Erwerb von Grundstücken eingerichtet. Leider übersteigen die Einnahmen der Stadt aus dem Verkauf eigener Grundstücke in den letzten Jahren die Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken erheblich. Der Bodenfonds taugt aber nur dann als strategisches Instrument zur notwendigen Bodenbevorratung, wenn er mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet wird. Deshalb sollten zukünftig die Einnahmen aus städtischen Grundstücksverkäufen ganz oder teilweise dem Bodenfonds zufließen. Nur so können die hohen Ausgaben für eine strategische Bodenbevorratung realisiert werden. Allerdings wäre es wünschenswert, Mittel für den Bodenfonds zumindest teilweise für andere Zwecke einsetzen zu können, solange sie nicht für den Erwerb von Grundstücken durch die Stadt gebraucht werden.

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11. Dezember 2023
Kategorien: Etatanträge 2024 | Schlagwörter: , |