Betriebsverbot von Mährobotern in der Nacht

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 08.05.2025

Der Gemeinderat beschließt:

Die Stadt Mannheim erlässt eine Allgemeinverfügung auf Grundlage von § 3 Abs. 2 i.V.m. §44 Abs. 1 BNatSchG, wonach in Mannheim ab sofort ein Betriebsverbot für Mähroboter von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr gilt. Begleitet wird diese Maßnahme von einer Öffentlichkeitskampagne zur Aufklärung über die Gefahren von Mährobotern.

Begründung

Igel sind in Deutschland zunehmend gefährdet, wie die aktuelle Rote Liste der Säugetiere zeigt. Ursachen sind unter anderem der Verlust natürlicher Lebensräume. Gerade in Städten bieten Gärten zunehmend wichtige Rückzugsräume und Ersatzlebensräume. Daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung der Städte für den Schutz dieser Art.

Eine neue Gefahr für Igel und andere kleine Tiere in urbanen Räumen stellen Mähroboter dar. Diese Geräte sind insbesondere in Privatgärten weit verbreitet und werden häufig auch nachts betrieben. Für nachtaktive Igel, die dann auf Nahrungssuche sind, stellen Mähroboter eine tödliche Bedrohung dar: Sie fliehen bei Gefahr nicht, sondern rollen sich ein, wodurch sie den rotierenden Klingen schutzlos ausgeliefert sind. Schwere, oft tödliche Verletzungen und lange Leidenszeiten sind die Folge. Technische Schutzmechanismen an Mährobotern sind derzeit noch nicht ausreichend entwickelt.

Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, besonders geschützte Arten wie den Igel zu verletzen oder zu töten. Betreiber*innen von Mährobotern tragen daher eine besondere Verantwortung, Risiken für Wildtiere zu minimieren. Ein nächtliches Betriebsverbot – etwa von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr – würde eine wichtige und praktikable Maßnahme darstellen, um die Gefährdung von Igeln und anderen nachtaktiven Kleintieren erheblich zu verringern.

Die Einschränkung betrifft ausschließlich die Nachtzeiten und beeinträchtigt die Nutzung von Mährobotern tagsüber nicht wesentlich. Sie ist daher angemessen, verhältnismäßig und ein wirksamer Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in unserer Stadt.

Bereits zahlreiche andere Städte und Kommunen haben bereits ein Nachtfahrverbot von Mährobotern erlassen. Unter anderem die Stadt Köln (siehe https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/bekanntmachungen/2024/2024.10.01_0209-01_av_nachfahrverbot_maehroboter.pdf) sowie kürzlich die Stadt Leipzig.

Ein häufig vorgebrachtes Argument gegen ein nächtliches Betriebsverbot für Mähroboter ist die vermeintlich schwierige Überwachung. Tatsächlich müssen Schutzvorschriften im Umwelt- und Tierschutz jedoch nicht permanent überwacht werden, um wirksam zu sein, wie ein Blick auf bereits existierende Vorschriften zeigt. Viele bestehende Regelungen – wie etwa das Verbot, in Schutzgebieten Hecken während der Brutzeit zu schneiden – beruhen auf der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und wirken allein durch ihre Existenz präventiv und sind wirksam.

Auch beim Verbot der nächtlichen Nutzung von Mährobotern wird Aufklärung eine zentrale Rolle spielen. Viele Nutzer*innen handeln nicht aus Absicht, sondern aus Unkenntnis über die Gefahren für Wildtiere. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Information kann eine breite Akzeptanz für die Regelung geschaffen werden.

Zudem besteht die Möglichkeiten, dass Verstöße durch Nachbarinnen und Nachbarn oder Passanten angezeigt werden können, ähnlich wie bei anderen Ordnungswidrigkeiten. So entsteht zumindest eine punktuelle Kontrolle.

Selbst wenn das Verbot nicht überall lückenlos eingehalten wird, überwiegt der Nutzen für den Schutz der heimischen Tierwelt deutlich. Schon eine teilweise Umsetzung kann das Risiko für nachtaktive Arten wie den Igel erheblich reduzieren. Da die meisten Mähroboter ohnehin eine Programmierung der Betriebszeiten erlauben, ist die Einhaltung für die Nutzer*innen extrem einfach und ohne großen Aufwand umsetzbar.

Vergleichbare Regelungen – etwa zu nächtlichen Ruhezeiten bei der Nutzung von Gartengeräten – zeigen, dass solche Vorschriften auch ohne permanente Überwachung wirksam sind. Insgesamt ist das nächtliche Betriebsverbot eine verhältnismäßige und wirksame Maßnahme zum Schutz der Artenvielfalt in unserer Stadt.

Die Stadtverwaltung handhabt dies bereits entsprechend. Mähroboter werden nicht in der Nacht auf Friedhöfen und anderen städtischen Grünflächen eingesetzt.

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08. Mai 2025
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