Einführung einkommensabhängiger Kinderbetreuungsgebühren

Antrag zu den Sitzungen des Unterausschusses Haushalt TOP N1 und Hauptausschuss Ö1 am 25.09.2025 sowie des Gemeinderats Ö1 am 30.09.2025

Der Gemeinderat beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Modell für einkommensabhängigen Elterngebühren für städtische Kinderbetreuungseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Schulkindbetreuung & Hort) zu entwickeln und vorzulegen. Die Entwicklung erfolgt in Austausch mit dem Jugendhilfeausschuss.

Begründung

Ziel ist eine gerechte, transparente und familienfreundliche Gebührenstruktur in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen.

Familien mit geringem und mittlerem Einkommen müssen derzeit einen überproportional hohen Anteil ihres Einkommens für die Kinderbetreuung aufbringen. Eine einkommensabhängige Staffelung sorgt für eine gerechtere Kostenverteilung – insbesondere vor dem Hintergrund eines Wegfalls der bisherigen pauschalen Entlastung in Höhe von 105 Euro. Ziel ist es, diese Familien zu entlasten und damit Chancengleichheit zu stärken. Gleichzeitig erleichtert das Modell den Zugang zu frühkindlicher Bildung, verbessert die Bildungschancen der Kinder, fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und macht die Stadt Mannheim für junge Familien weiterhin attraktiv.

Das Modell prüft bewährte Beispiele aus baden-württembergischen Städten wie Ulm (prozentualer Beitrag), Heidelberg (6 Einkommensstufen), oder Konstanz (4 Einkommensstufen). Dadurch werden verschiedene Möglichkeiten in den Blick genommen, wie klar definierte Einkommensstufen, orientiert an dem Haushaltsbrutto- oder Nettoeinkommen der Eltern, aber auch stufenweise Beitragsstrukturen, die sich prozentual am Einkommen ausrichten.

Dabei ist sicherzustellen, dass die Einsparungen nicht durch einen unverhältnismäßigen Verwaltungsmehraufwand – insbesondere bei der Einkommensprüfung – aufgezehrt werden. Hierzu sollen Best-Practice-Beispiele anderer Städte einbezogen und geprüft werden. Ebenso ob eine Verknüpfung mit dem bestehenden Verfahren zu MEKI zur Reduzierung des Prüfaufwands möglich ist.

Auch die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Prüfung von Einkommensnachweisen werden in die Ausarbeitung des Modells einbezogen.

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25. September 2025
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