GRÜNE verärgert über Videoüberwachung im Stadthaus

Landesdatenschutzbeauftragten schriftlich informiert. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Gemeinderat ist verärgert über die entdeckte neue Videoüberwachung im Stadthaus N1. In einem öffentlichen Gebäude mit Stadtbibliothek, Ratssaal, Bürgersaal und zahlreichen weiteren Besprechungsräumen sind diese Eingriffe in die Privatsphäre nicht nachvollziehbar.

Eine Möglichkeit zum Umgehen der videoüberwachten Bereiche, wie früher am Paradeplatz oder vor dem Hauptbahnhof argumentiert wurde, gibt es zudem nicht. Die Fraktion hat den Landesdatenschutzbeauftragten schriftlich darüber informiert. Die GRÜNEN werden das Thema auch zum Diskussionspunkt im Gemeinderat machen.

Stadtrat Mathias Meder, sicherheits- und ordnungspolitischer Sprecher: „Wir möchten gerne wissen, inwieweit die Stadtverwaltung in diese Maßnahme eingebunden war und ihr gar zugestimmt hat. Denn im öffentlichen Raum ist eine Videoüberwachung an hohe Hürden gebunden und einen Kriminalitätsbrennpunkt, wie er vielleicht einmal früher vor dem Hauptbahnhof war, können wir hier bei weitem nicht erkennen.

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung muss besonders in den sensiblen Bereichen gewahrt bleiben, wo verfassungsgemäße Aufgaben durch den Gemeinderat wahrgenommen werden. Zudem ist es das Recht der Bürgerinnen und Bürger, den öffentlichen Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse beizuwohnen. Nicht zuletzt stritten bereits Revolutionäre wie Friedrich Hecker gerade auch in Mannheim für das Recht auf unbewachte Versammlungen. Wir erwarten, dass die Verantwortlichen für diese Videoüberwachung die Maßnahme umgehend korrigieren.“

Besondere Verärgerung herrscht bei den Grünen zudem darüber, dass die Verantwortlichen offenbar die Rechtslage nicht kennen. Denn so befinden sich zwar einige Hinweisschilder am Gebäude, diese tragen jedoch lediglich einen Hinweis auf die Videoüberwachung, nicht jedoch auf die dafür verantwortlichen Stellen. Und dies ist gesetzlich festgeschrieben.

Mathias Meder abschließend: „Wer mit Kanonen auf Spatzen schießt, sollte erst mal den Beipackzettel studieren und dann hoffentlich einsehen, dass das Stadthaus N 1 kein Kriminalitätsbrennpunkt ist und daher Videoüberwachung dort nichts verloren hat.“

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15. August 2012
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