Parkraumbewirtschaftungskonzept Neckarstadt

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 27.11.12

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

1.Es wird ein Parkraumbewirtschaftungskonzept in der Neckarstadt erstellt.

2.Bei der Überwachung des Parkraums wird auch die Einhaltung der Umweltzone kontrolliert sowie ob widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abgemeldet oder fahruntüchtig sind.

Begründung

In der Neckarstadt werden häufig Autos widerrechtlich geparkt. Dies betrifft neben Fahrradwegen und Kreuzungsbereichen auch Brandschutzzufahrten. Dies gefährdet alle und behindert Fußgänger_innen wie Radfahrer_innen und häufig auch Rollstuhlfahrer_innen und Kin-derwagenlenker_innen.

Um gegen das Problem zielgerichtet vorzugehen wird ein Parkraumbewirtschaftungskonzept benötigt. Die Kontrolle des Parkraums kann dann auch dafür genutzt werden, die Umweltplakette zu kontrollieren. Dies wird mit der Verschärfung zum 01.01.2013 noch relevanter werden und muss konsequent gehandhabt werden, wenn die Umweltzone einen tatsächlichen Effekt haben soll. Außerdem können abgemeldete oder fahruntüchtige Fahrzeuge so noch konsequenter geahndet werden.
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Ergebnis:

Manche Anträge brauchen etwas länger… Mit der Beschlussvorlage V012/2021 bekommt die Neckarstadt-West wird Gebiet zwischen Dammstraße, B44, Zeppelinstraße und Waldhofstraße eine Parkraumbewirtschaftung gemäß dem Konzept in der Beschlussanlage. Die Einführung ist für 2022 geplant.

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20. November 2012
Kategorien: Anträge 2012 | Schlagwörter: |