Kapitalerhöhung bei MVV Energie AG nach Gemeinderatsbeschluss

Antrag zur Sitzung des HA am 18.02.14, TOP 5.1 und des GR am 25.02.2014

Der Gemeinderat beschließt

1. eine geplante Kapitalerhöhung der MVV Energie AG kann erst nach einem Gemeinderatsbeschluss vollzogen werden. Die Verwaltung wird beauftragt dem Gemeinderat entsprechende Möglichkeiten aufzuzeigen.

2. Der Gemeinderat klärt in geeigneter Form (z.B. auf einer Klausur) seine Position gegenüber der MVV Energie AG unter Berücksichtigung der folgenden Stichpunkte:

• Mehrheit oder Sperrminorität
• Umgang mit Kapitalerhöhungen
• Internationale Ausrichtung und Kontrolle durch den Gemeinderat
• Stadtwerke Mannheim und Unternehmenspolitik in Mannheim
• energetische, soziale und ökologische Ausrichtung.

Begründung:

Die MVV Energie AG ist die bedeutendste städtische Beteiligung. Der Erhalt der Mehrheit der Anteile in städtischen Besitz war bisher ein parteiübergreifender Grundpfeiler der Politik des Gemeinderats.

Im Rahmen der B-Vorlage V071/2014 soll nun der Gemeinderat einem Vorratsbeschluss zustimmen, der einen Verlust eben dieser Mehrheit durch eine Kapitalerhöhung (eventuell ohne Bezugsrecht) zur Folge haben könnte, ohne dass der Gemeinderat vor einer solchen Entscheidung die Möglichkeit zur Stellungnahme hätte.

Deshalb ist es unumgänglich dass vor einem solchen Vorratsbeschluss die Einwirkungsmöglichkeiten und Entscheidung des Gemeinderats dargestellt und diskutiert werden. Dadurch erhält der Gemeinderat als Hauptorgan des Mehrheitseigners die Möglichkeit, die gemeinsame Strategie mit zu beeinflussen. Dass eine solche Behandlung nichtöffentlich und unter strikter Vertraulichkeit erfolgen muss ist nicht nur aus aktienrechtlichen Gründen geboten.

Grundsätzlich muss sich der Gemeinderat, auch im Hinblick auf die großen Herausforderungen der Energiewende, darüber klar werden, wie seine Position zu zentralen Fragen zur MVV Energie AG ist. Kann bzw. will die Stadt Mannheim eine Mehrheit bei der MVV Energie AG trotz regelmäßiger und systemimmanenter Kapitalerhöhungen behalten? Wie kann die Kontrolle eines international agierenden Konzerns durch ehrenamtlich tätige Gemeinderätinnen und Gemeinderäte funktionieren? In wie weit kann die MVV Energie AG als Mannheimer Stadtwerk überhaupt noch agieren? Entspricht die Ausrichtung der MVV Energie AG in finanzieller, sozialer und ökologischer Hinsicht den Vorstellungen des Gemeinderats? Gibt es einen (Interessens-) Konflikt zwischen dem städtischen und den institutionellen oder privaten Anteilseignern, und wenn ja, (wie) kann dieser aufgelöst werden?

Nur wenn der Gemeinderat sich über seine Position zu diesen wichtigen Fragen einigt hat er die Möglichkeit, einen Wert- und Einflussverlust bei der MVV Energie AG zu vermeiden und die Beteiligung zum Vorteil der Stadt Mannheim einzusetzen.

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18. Februar 2014
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