Keine Gentechnik auf Mannheims Äckern

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 01.04.2014

Der Gemeinderat beschließt:

Auf städtischem Gelände, das landwirtschaftlich genutzt wird, wird kein gentechnisch verändertes Saatgut angebaut. Dieses Vorhaben wird schrittweise durch Abschluss neuer Pachtverträge über freigewordene Ackerflächen umgesetzt. Die Stadt Mannheim nimmt damit eine Vorbildfunktion gegenüber anderen Eigentümerinnen von Ackerland auf Mannheimer Gemarkung ein.

Begründung

Die Genmaissorte 1507 der Firma Pioneer Dupont steht kurz vor der Zulassung in der EU und das, obwohl sich die Mehrheit der EU-Minister (insgesamt 19 Staaten) gegen eine Genehmigung ausgesprochen hat. Leider kam bei der Abstimmung aber nicht die notwendige Stimmenzahl für eine Ablehnung zusammen, Deutschland enthielt sich. Jetzt wird die EU-Kommission über die Anbauerlaubnis entscheiden und sehr wahrscheinlich eine Zulassung beschließen. Dabei lehnt die Mehrheit der Bevölkerung (laut einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung GfK 88 % der Deutschen) genveränderte Pflanzen grundsätzlich ab.

Ein Verbot von gentechnisch verändertem Saatgut auf städtischen Flächen verhindert ggf. nicht das Ausbringen von Saatgut auf anderen, u.U. unmittelbar angrenzenden Flächen. Trotzdem sollte die Stadt Mannheim hier mit gutem Beispiel voran gehen und auch für andere Städte ein Vorbild sein. Pächtern, die bereits einen Pachtvertrag ohne entsprechende Verbots-Klausel haben, könnte das freiwillige Angebot einer Vertragsänderung gemacht werden.

Im Stadtgebiet Mannheim liegen die landwirtschaftlich genutzten Flächen in oder an Naturschutzgebieten. Dadurch dringt bei Samenflug gentechnisch verändertes Saatgut in ein empfindliches Ökosystem ein.

Durch eine zusätzliche Verdrängung der Pflanzen und Tiere kommt es zu Schäden im Lebensraum. Durch die Einwanderung von gentechnisch verändertem Saatgut können außerdem Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete geschädigt werden.

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07. März 2014
Kategorien: Anträge 2014 | Schlagwörter: , , |