Gesamtkonzept Rheinauhafen – Entwicklung gemeinsam und transparent gestalten

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 01.04.2013

Antrag:

Der Gemeinderat möge beschließen:

In Zusammenarbeit mit der Staatlichen Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim mbH und den im Hafen angesiedelten Unternehmen wird unter bürgerschaftlicher Beteiligung ein Gesamtkonzept für die Entwicklung des Rheinauhafens und der angrenzenden Stadtteile erarbeitet.

Besonders folgende Punkte werden dabei berücksichtigt:

1. Branchenmix / Möglichkeiten der Steuerung der Ansiedelung von Betrieben,
2. Belastung der angrenzenden Stadtteile durch Emissionen unter Einbeziehung vorhandener Gutachten (bspw. Altlastenkaster),
3. Verkehrliche Entwicklung des Hafens (Stichwort: Trimodalität) und Verknüpfung mit den anliegenden Stadtteilen,
4. Umgang mit potentiellen Gefährdungen durch Unfälle,
5. Abstimmung / Abgrenzung der Entwicklung mit der Entwicklung der angrenzenden Wohngebiete.

Begründung:

Seit über 100 Jahren gibt es den Rheinauhafen. Er ist umgeben von Wohngebieten in Mannheim-Casterfeld und Mannheim-Rheinau, in Brühl-Rohrhof sowie linksrheinisch in Altrip.

Der Rheinauhafen hat sich – aus wirtschaftlicher Sicht – sehr positiv entwickelt. Mit dem Ausbau des Hafens ging aber auch eine zunehmende Belastung der Menschen in der Umgebung einher – beispielhaft seien hier die Verkehrssituation oder die Belastung durch Emissionen wie Lärm oder Staub genannt.

Für die Menschen, die rund um den Hafen wohnen, sind der Hafen und seine Unternehmen eine Black Box, die sie in ihrer Wohnqualität beeinträchtigt und deren mögliches Gefährdungspotential sie nicht einschätzen können.

Der Rheinauhafen muss folglich wieder Teil einer gesamtstädtischen Entwicklung werden, wenn zukünftig Konflikte vermieden werden sollen. Es ist deshalb sowohl im Mannheimer Interesse als auch im Interesse der landeseigenen Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim, die Entwicklung des Hafens und der angrenzenden Stadtteile stärker abzustimmen und transparenter zu gestalten. So erhalten Unternehmen Sicherheit über zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten, werden Ängste von Anwohnerinnen und Anwohner beseitigt, werden Belastungen reduziert und wird die Qualität neuer oder bestehender Wohngebiete nicht weiter beeinträchtigt.

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18. März 2014
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