Mehr direkte Demokratie in den Kommunen

Reform der Gemeindeordnung erweitert die Mitbestimmung

Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion unterstützen die beabsichtigten Änderungen in der Gemeindeordnung als wichtigen Schritt hin zu mehr Beteiligung und einer transparenteren und familienfreundlicheren Arbeit der kommunalen Gremien.

Wir begrüßen ausdrücklich den Ausbau der direkten Demokratie auch auf kommunaler Ebene. Davon kann Politik nur profitieren“, so Stadtrat Dirk Grunert, Vorsitzender der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion, und verweist auf die große Resonanz, auf die unter anderem der Mannheimer Beteiligungshaushalt bei den Bürgerinnen und Bürgern gestoßen ist. Auch der Mannheimer Landtagsabgeordnete Raufelder ist überzeugt: „Mehr Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sich aktiv einzubringen, stärken definitiv unser Gemeinwesen.“ Möglich wird dies durch umfangreiche Änderungen der Gemeindeordnung, die der Landtag heute in erster Lesung berät. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Danach sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide künftig auch zu Fragen der Stadtplanung zulässig. „Somit schaffen wir die Möglichkeit, Grundsatzentscheidungen über die Bauplanung und die Stadtentwicklung zu treffen“, erläutert Raufelder, der als Mannheimer Stadtrat in seiner Fraktion für das Thema Stadtplanung zuständig ist. Bisher war dieser Bereich von Bürgerbegehren ausgeschlossen. Durch die grün-rote Reform sinken auch die Hürden für Bürgerbegehren. In naher Zukunft müssen dafür nur noch sieben statt bisher zehn Prozent der Stimmberechtigten unterschreiben und die Frist zur Sammlung der Unterschriften wird von sechs Wochen auf drei Monate verdoppelt werden. Weiterhin werden die Hürden für Bürgerentscheide gesenkt, in dem das Zustimmungsquorum von bisher 25 auf 20 Prozent der Stimmberechtigten heruntergesetzt wird. „Bürgerinnen und Bürger können in Zukunft noch mehr mitbestimmen, welche Themen auf die politische Agenda kommen. Der Wunsch nach mehr Möglichkeiten ist groß. Das erfahren wir in Gesprächen vor Ort immer wieder“, so Grunert und Raufelder.

Die neuen Regelungen enthalten außerdem deutliche Verbesserungen für die Arbeit im Gemeinderat: So werden erstmals die Fraktionen in der Gemeindeordnung genannt und ihre Rechte definiert. Fraktionen erhalten das gesetzlich abgesicherte Recht, Anträge zu stellen und eigene Artikel im Amtsblatt zu veröffentlichen, es werden verbindliche Fristen für die Einladung von Gremiensitzungen eingeführt und vieles mehr. Raufelder und Grunert begrüßen es, dass die Arbeit kommunaler Gremien durch erweiterte Veröffentlichungen im Internet und öffentliche Vorberatungen transparenter wird.
Besondere Zustimmung findet der Vorschlag, dass Aufwendungen für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen während der Aus-übung der ehrenamtlichen Tätigkeit von kommunalen Mandatsträgerinnen und –trägern zukünftig erstattet werden. Raufelder und Grunert sind sich einig: „Damit wird Gremienarbeit endlich ein bisschen familienfreundlicher!“

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01. Oktober 2015
Kategorien: Pressemitteilungen | Schlagwörter: , |