Anpassung der Entschädigung für die entgeltliche Pflege oder Betreuung von Angehörigen während der ehrenamtlichen Tätigkeit in Gremien des Gemeinderats und den Bezirksbeiräten

Antrag zur Sitzung des Hauptausschusses am 13.12.2016; TOP 1.1

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:

Gemeinderät*innen sowie Mitglieder*innen der Ausschüsse des Gemeinderats und der Bezirksbeiräte erhalten als Aufwandsentschädigung für die entgeltliche Pflege oder Betreuung von Angehörigen, die ihnen während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen, 48 Euro pro Sitzungstag.

Begründung:

Der Landtag von Baden-Württemberg hat im Oktober 2015 beschlossen, dass Aufwendungen für die Betreuung von pflege- und betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat und den Bezirksbeiräten zu erstatten ist. Die Ausgestaltung wurde dabei den Städten überlassen.
Die Stadtverwaltung schlägt ohne Begründung für Mannheim vor, dass ehrenamtlich Tätige 40 Euro pro Sitzungstag erhalten sollen. In einem Vergleich der Städte Stuttgart, Karlsruhe, Reutlingen, Pforzheim, Heilbronn, Freiburg und Heidelberg werden bei gleicher Berechnungsgrundlage (mind. 4 Stunden Sitzung pro Sitzungstag, durchschnittlich drei Sitzungstage im Monat) zwischen 48 Euro und 62 Euro pro Sitzungstag erstattet.

Es ist nicht ersichtlich, warum in einer Großstadt wie Mannheim mit einem teils höheren Lohngefüge bei u.U. mehreren Sitzungen pro Sitzungstag erheblich weniger erstattet werden soll. Mit 48 Euro pro Sitzungstag wäre Mannheim noch immer Schlusslicht bei der Erstattung, käme aber auf einen ähnlichen Betrag wie Pforzheim (48 Euro) oder Heidelberg (50 Euro).

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13. Dezember 2016
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