Umgang mit Tanzverboten

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 23.05.2017

Anfrage:

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

1.) Gab es dieses Jahr bei der Verwaltung Anfragen zur Genehmigung von Tanz- oder Filmvorführveranstaltungen (oder anderen laut Feiertagsgesetz eigentlich verbotenen Vergnügungen) für die Feiertage mit dem sogenannten Tanzverbot rund um die Osterfeiertage?
2.) Wenn ja, wie ist die Verwaltung damit umgegangen? Wurde diese verboten oder genehmigt, wie es das Bundesverfassungsgericht seit kurzem ermöglicht hat?
3.) Wie sah es in den letzten fünf Jahren aus? Gab es Anfragen und wie wurde damit umgegangen? Wurden sie genehmigt oder verboten?
4.) Wie viele Strafen, Verwarnungen oder ähnliches wurden in den letzten fünf Jahren wegen Verstoßes gegen das Tanzverbot in Mannheim verhängt?
5.) Vor wenigen Jahren (ca. im Jahr 2012) gab es einen Polizeieinsatz in Sandhofen, weil ein Ehepaar auf seiner Hochzeitsfeier im Nebenraum einer Gaststätte an Ostersamstag einen Hochzeitstanz machen wollte. Die Polizei kam und hat dies mit Hinweis auf das Tanzverbot untersagt. Wie viele Polizeieinsätze gab es in den letzten fünf Jahren bezüglich Verstößen gegen das Tanzverbot?

Begründung:

Regelmäßig gibt es zu Ostern Diskussionen um die sogenannten Tanzverbote, bei denen allen Menschen unabhängig von ihrem persönlichen Glauben und unabhängig davon, ob dadurch andere Menschen gestört werden, verschiedene Freizeitaktivitäten wie Tanzen, Singen, Sport etc. in der Öffentlichkeit oder in abgetrennten gewerblichen Räumen verboten sind. Die strikte Durchsetzung dieser Verbote wurde nun vom Bundesverfassungsgericht als nicht legitim verurteilt. Es stellt sich daher die Frage, wie sich die Situation konkret in Mannheim darstellt.

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21. April 2017
Kategorien: Anfragen 2017 | Schlagwörter: |