Kameras verdrängen nur die Kriminalität

GRÜNE lehnen Videoüberwachung weiterhin ab

Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion lehnt eine Videoüberwachung der Breiten Straße, des Plankenkopfes und des Alten Meßplatzes als starke Einschränkung der persönlichen Freiheit weiterhin ab und wird insbesondere die von der Verwaltung völlig überraschend neu angeführten Bereiche sehr intensiv prüfen. Die GRÜNEN kritisieren eine entsprechende Vorlage der Stadtverwaltung als wenig aussagekräftig und fordern weitere Informationen zu Präventionsmaßnahmen sowie Art und Umfang der Überwachung sowie der Straftaten im geplanten Überwachungsgebiet.

Stadträtin Nuran Tayanc, sicherheitspolitische Sprecherin der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion:

„Videoüberwachung bedeutet immer eine starke Einschränkung der persönlichen Freiheit. Deshalb gilt es in jedem Fall zu hinterfragen, ob a) Videoüberwachung Kriminalität wirklich reduzieren bzw. verhindern kann und b) nicht andere Maßnahmen u.U. effektiver sind, ohne die persönliche Freiheit zu verletzen.

Entsprechend ist Videoüberwachung nach der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung räumlich nur sehr begrenzt und nach engen rechtlichen Maßstäben erlaubt. Bei dem überwachten Ort muss es sich um einen Kriminalitätsschwerpunkt handeln, dessen Kriminalitätsbelastung sich vom Rest der Kommune abhebt. Die Maßnahme muss zudem regelmäßig alle sechs Monate überprüft und die Kameras bei einem Rückgang der Kriminalität ggf. wieder abgehängt werden. Eine flächendeckende und/oder dauerhafte und/oder anlasslose Videoüberwachung des öffentlichen Raums ist nicht zulässig.

Ein Allheilmittel bei der Kriminalitätskontrolle gibt es nicht, immer nur Bausteine. Bei einer Videoüberwachung muss deshalb auch immer berücksichtigt werden, wie sie mit Präventionsmaßnahmen und zusätzlichen Beamten auf der Straße für einen zeitnahen Zugriff begleitet wird. Dadurch entstehen bei einer Videoüberwachung weitere Kosten, die die der reinen Hardwareanschaffung bei weitem übersteigen.

Kriminalität lässt sich mit Videoüberwachung nur dann verhindern, wenn der Täter eine rationale Entscheidung trifft und die Kriminalität ortsgebunden ist. Deshalb muss Videoüberwachung auch immer von den Tätergruppen sowie der Art der Straftaten abhängig gemacht werden. Der Handel mit Betäubungsmitteln würde einfach in die angrenzenden, nicht videoüberwachten Bereiche ausweichen, ohne dass es zu einer Reduktion der Straftaten kommen würde. Wir werden deshalb die Zahlen, die uns die Verwaltung zur Verfügung stellen wird, sehr kritisch prüfen.

Die Verwaltung hat in ihrer Vorlage keinerlei bzw. kaum Informationen zu Straftaten und Tätern, den weiteren Präventions- und anderen Maßnahmen sowie Art- und Umfang der Videoüberwachung gegeben. Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion hat deshalb eine entsprechende Anfrage gestellt.

Die aktuell zur Verfügung stehenden Informationen lassen bisher nicht darauf schließen, dass mit der Videoüberwachung die vorhandene (Straßen-) Kriminalität reduziert und nicht nur in die angrenzenden Bereiche verdrängt wird.

Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion lehnt deshalb die geplante Videoüberwachung weiterhin ab.“

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25. April 2017
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