Keine falsche Sicherheit durch Videoüberwachung

Antrag zu den Etatberatungen 2018 / 2019 vom 11.12. – 13.12.2017

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:
Es werden keine Mittel zur Ausweitung der Videoüberwachung zur Verfügung gestellt.

Begründung:

Zur Verhinderung von Straftaten im öffentlichen Raum braucht es eine bessere Präsenz der Polizei. Nur qualifizierte Beamt*innen können letztlich Gefahrensituation adäquat verhindern
oder lösen. Videokameras verhindern keine Straftaten und haben keine deeskalierende Wirkung. Selbst bei der Aufklärung von Straftaten waren sie in der Vergangenheit oftmals
nicht hilfreich. Die Übergriffe von Köln, wo die Angriffe auf Frauen auf einem videoüberwachten Platz stattfanden und darüber hinaus von zahlreichen Zeugen mit dem
Smartphone gefilmt wurden, sind ein Beispiel dafür, dass es für eine echte Sicherheit nicht an Videoaufnahmen, sondern an Beamt*innen und angemessenen Einsatzkonzepten fehlt.
Neuere Techniken mit automatisierter Erkennung – die aktuell noch nicht zur Verfügung stehen und deren Bereitstellung auch noch nicht absehbar ist – mögen die Aufklärung
eventuell etwas verbessern, sie gehen aber in der Regel mit neuen Eingriffen in Persönlichkeitsrechten und neue Gefahren der Cyber- und Internetwelt einher. Auch deshalb hat der Einsatz von Menschen für uns Vorzug.

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11. Dezember 2017
Kategorien: Anträge 2017 | Schlagwörter: , |