Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz in Mannheim

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 26.06.18

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat über die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes:

1. Wie sind die Beratungsangebote vom FB Gesundheit und vom FB Sicherheit und Ordnung aufeinander abgestimmt? Gibt es einen regelmäßigen Austausch?

2. Haben die Mitarbeiter*innen die vom Land angebotenen Fortbildungen für diesen Bereich wahrgenommen? Wenn nein, welche andere Fortbildungen wurden wahrgenommen?

3. Wie wurden die Mitarbeiter*innen darauf geschult Zwangsprostitution zu erkennen? Welche Maßnahmen werden im Verdachtsfall ergriffen?

4. Wie werden die Menschen, die in der Prostitution arbeiten über die Pflicht der Anmeldung informiert?

5. Wie lange dauert es im Moment bis die Menschen, die in der Prostitution arbeiten einen Termin für die Beratung beim FB Gesundheit bzw. für die Beratung beim FB Sicherheit und Ordnung erhalten?

6. Ist die verfügbare Personalkapazität ausreichend, um die Anmeldung/ Beratung aller potentiell erreichbaren Prostituierten in einem überschaubaren Zeitraum umsetzen zu können?

7. Wie viel Beratungszeit ist pro Gespräch im FB Gesundheit bzw. im FB Sicherheit und Ordnung eingeplant? Ist diese bisher angesetzte Beratungszeit ausreichend?

8. Müssen die Prostituierten eigene Dolmetscher*innen mitbringen oder stehen Videodolmetscher*innen zur Verfügung?

9. Werden die Beratungen insb. im sensiblen Gesundheitsbereich von männlichen und/ oder weiblichen Beschäftigten des FB Gesundheit durchgeführt?

10. Wie hoch ist der Anteil von Prostitutionsstätten, der bisher überprüft werden konnte?

11. Welche Auswirkungen (positive/ negative) sind seit Beginn der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Mannheim zu beobachten?

Begründung

Am 1. Juli 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Hier werden umfangreiche Rechte und Pflichten für Bordellbetreiber*innen und Prostituierte festgelegt. Unter anderem gehört die Anmeldung und Beratung der Prostituierten zu den neuen Aufgaben, die seit 1. November durch die Kommunen erledigt werden muss. Gerade Menschen, die in der Prostitution arbeiten, erfahren oft besonders belastende Situationen. Das neue Gesetz soll ihre Rechte stärken und sie schützen. Daher ist es für den Gemeinderat wichtig zu wissen, ob die Umsetzung in der Kommune dazu beiträgt, dieses Ziel im Sinne der Prostituierten zu erreichen.

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07. Juni 2018
Kategorien: Anfragen 2018 | Schlagwörter: , |